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Urlaub für Senioren in kreiseigenen Einrichtungen

Schwalm-Eder. Landrat Frank-Martin Neupärtl freut sich mitteilen zu können, dass auch im Jahr 2012 in den kreiseigenen Freizeiteinrichtungen in Berchtesgaden und Westerland-Sylt Erholungsangebote für Senioren stattfinden werden. Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises hat erneut der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Bezuschussung von Seniorenfreizeiten in Höhe von insgesamt 4.500 Euro für das Haushaltsjahr 2012 zugestimmt. Senioren, deren Rente, Pension und sonstiges Einkommen unter der Einkommensgrenze gemäß § 85 Sozialgesetzbuch liegt, können einen Zuschuss zu den Kosten der Erholungsfreizeit erhalten. Die Einkommensgrenze liegt derzeit bei 748 Euro für Alleinstehende und 1.010 Euro für Ehepaare, zuzüglich der Unterkunftskosten.

Um an einer der vom Kreis angebotenen Seniorenfreizeiten teilnehmen zu können, müssen Selbstzahler das 55. Lebensjahr, Beihilfeempfänger das 60. Lebensjahr vollendet haben. Bei Ehepaaren ist es ausreichend, wenn einer der Ehegatten die Altersvoraussetzungen erfüllt.  Die Zuschüsse können höchstens alle zwei Jahre und für längstens 14 Tage gewährt werden.

Kriegsbeschädigte und –hinterbliebene können leider nicht berücksichtigt werden, da diesem Personenkreis über die Fürsorgestelle der Kriegsopfer andere Urlaubsmöglichkeiten eingeräumt werden. Anmeldeformulare für Seniorenfreizeiten sind in den jeweiligen Bürgerbüros der Städte und Gemeinden erhältlich.

Informationen zu den Seniorenfreizeiten: Frau Kelm, Telefon (05681) 775-493; Frau Breul, Telefon (05681) 775-492; Informationen zum Zuschuss: Frau Stöhr, Telefon (05681) 775-271. (red)