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ACE: Steuerbegünstigung bei Wegeunfällen

Homberg. Auch bei Schnee- und Eisglätte gilt: Wer als Berufspendler einen Verkehrsunfall erleidet, kann beim Finanzamt den entstandenen Schaden grundsätzlich als Werbungskosten von der Steuer absetzen; ausgenommen hiervon sind Verkehrsstrafen, wie beispielsweise Bußgeldbescheide. „Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit der Unfallkosten ist, dass der Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit passiert ist“,so Friedhelm Berdi Pressesprecher des ACE-Kreis Kassel/Schwalm-Eder. (red)