FDP: Pflegegesetz dient dem Schutz Pflegebedürftiger
Schwalm-Eder. Als absurd hat der FDP-Kreisvorsitzende Nils Weigand Äußerungen des SPD-Landtagsabgeordneten Günter Rudolph zurückgewiesen, der Entwurf des Hessischen Pflegegesetzes diskriminiere Beschäftigte von Pflegediensten. Ganz das Gegenteil sei der Fall wenn beispielsweise geprüfte werde, ob im Pflegebereich die Pflegestandards eingehalten werden oder entsprechendes Fachpersonal eingesetzt werde.
Die Einhaltung solcher Standards für den Pflegebedürftigen schütze auch die Vielzahl ordnungsgemäß arbeitender Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen vor den schwarzen Schafen der Branche. Es sei besser, durch entsprechende Regelungen einen Schutz der Pflegebedürftigen und Behinderten zu gewährleisten, anstatt erst tätig zu werden, wenn schlechte Vorkommnisse bekannt würden. „Pflegebedürftige haben Anspruch auf eine gute und adäquate Versorgung und dazu gehört auch, dass Mindeststandards eingehalten werden“, so Nils Weigand. 8red)