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Leserbrief: Kleine Behördenfahrschule für Feuerwehr

VIER Herzen schlagen in meiner Brust: Im Hauptberuf Polizeibeamter und ausgebildeter Fahrlehrer sowie ehrenamtlich Feuerwehrmann und Stadtverordneter – schlimmer kann es in dieser Frage nicht kommen! Aber: Neben all den hier mehrheitlich richtig dargestellten Fragestellungen aus dem Straßenverkehrsrecht überwiegen auch bei mir die Sicherheitsbedenken – kommunale Haushaltssatzung hin oder her. Denn die zentrale Frage, die sich jeder auf seine Weise beantworten kann, dürfte doch lauten: Warum muss ein Mensch beim privaten Betrieb von einem Klein-Lkw Inhaber einer ordentlichen Fahrerlaubnis sein, aber wenn er/sie seine/ihre Feuerwehruniform anzieht ist er/sie plötzlich mit einer einfachen Unterweisung (ggf auch „Überprüfung“) – auch unter größtem Stress! – in der Lage, ein solches Kraftfahrzeug zu lenken. Sogar bei Behörden in denen hauptberuflich Sonder- und Wegerechte in Anspruch genommen werden, reicht die allgemeine Fahrerlaubnis noch nicht mal aus, sondern ein „Dienstführerschein“ wird erworben. Vielleicht hätte man statt der Einführung dieser Variante die Landkreise damit beauftragen sollen, eine kleine Behördenfahrschule einzurichten, die die vollumfängliche Fahrerlaubnisausbildung der Kameradinnen und Kameraden sichergestellt hätte…

Jan Rauschenberg



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