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Groß: Freiwillige Rentenbeiträge nicht vergessen

Oberaula. Nur noch bis zum 31. März können freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2011 nachgezahlt werden. Dieter Groß, Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund, weist darauf hin, dass dieser Termin vor allem für die Versicherten wichtig ist, die sich ihre Anwartschaft für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten wollen. Sie müssen nämlich darauf achten, dass keine Beitragslücke entsteht. Die Beiträge sind so rechtzeitig zu zahlen, dass der überwiesene Betrag bis zum Stichtag dem Konto des Rentenversicherungsträgers gutgeschrieben ist.

Als Mindestbeitrag müssen pro Monat jeweils 78,40 Euro (also 940,80 Euro für das Jahr 2011) gezahlt werden. Auf dem Überweisungsauftrag sind die Versicherungsnummer, der Vor- und Familienname sowie der Zeitraum, für den die Beiträgen gelten sollen, anzugeben. Dieter Groß, der ehrenamtlich im Auftrag der BfA-Gemeinschaft als Versichertenberater für die Deutsche Rentenversicherung Bund tätig ist, berät selbstverständlich auch die Versicherten der Regionalträger (zum Beispiel der Deutschen Rentenversicherung Hessen). Um einen Beratungstermin zu vereinbaren, ist er telefonisch unter (06628) 9150415 zu erreichen und hat auch einen Anrufaufzeichner angeschlossen, wenn er den Anruf nicht persönlich entgegen nehmen kann. (red)