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Aktionstag der ASF am Equal Pay Day

Kassel. Am 23. März wurde zum fünften Mal in Deutschland der „Equal Pay Day“ begangen, der Aktionstag für die Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen. Auch die ASF (Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen) im Landkreis Kassel, unterstützt von der ASF und der AfA Hessen-Nord, beteiligten sich mit einer Aktion in der Kasseler Innenstadt. Ziel der Aktion war, die Bürgerinnen und Bürger auf die eklatante Ungerechtigkeit aufmerksam zu machen. „Jeden Tag“, so ASF-Unterbezirksvorsitzende Anette Milas „wird in Deutschland gegen das Grundgesetz verstoßen.“ Dort heißt es in Artikel 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden.

„Frauen verdienen in Deutschland durchschnittlich noch immer 23 Prozent weniger als Männer. Sogar bei gleicher Tätigkeit bekommen sie zehn Prozent weniger Gehalt als ihre männlichen Kollegen. Das ist ungerecht und darf nicht so bleiben“, erklärt die ASF-Bezirksvorsitzende Monika Vaupel. „Statt der Hinhaltetaktik der schwarz-gelben Bundesregierung fordern wir endlich Instrumente, die wirksam und praktikabel sind. Ein Gesetz zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern muss jetzt her“, sagte AfA-Bezirksvorsitzender Olaf Schüssler.

Die SPD habe Eckpunkte für ein Entgeltgleichheitsgesetz beschlossen, mit dem die systematische Lohndiskriminierung der Frauen beendet werden könne. Wesentliche Punkte seien: „Die Entgeltstruktur in den Betrieben muss offen gelegt und transparent werden. Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, Entgeltberichte zu erstellen und so die Prüfung unmittelbarer und mittelbarer Entgeltdiskriminierung ermöglichen. Antidiskriminierungsstellen, Betriebs- und Personalräte und Gewerkschaften müssen mehr Rechte zur Feststellung von Entgeltdiskriminierung erhalten. Wird eine Entgeltdiskriminierung festgestellt, muss sie innerhalb einer festgelegten Frist beseitigt werden. Verstöße gegen die Entgeltgleichheit müssen empfindliche Strafen nach sich ziehen. Außerdem müssen die Gewerkschaften ein Verbandsklagerecht erhalten, damit die betroffenen Beschäftigten nicht weiter immer alleine gegen eine Diskriminierung klagen müssen“, fordern ASF und AfA. (red)



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