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IHK: Energiepolitik muss für die Wirtschaft langfristig berechenbar bleiben

Kassel. Die Einigung der zuständigen Minister Rösler und Röttgen mit ihren Ministerien zu einer weiteren Kürzung der Förderung von Fotovoltaikanlagen um bis zu 30 Prozent ist Ergebnis eines monatelangen intensiven Verhandlungsprozesses. Nach Ansicht des stellvertretenden IHK-Hauptgeschäftsführers, Oskar Edelmann, war dieser Schritt unausweichlich, aber seitens der Politik übereilt. Die bisherigen Fördersätze, so Edelmann, seien für die Installation neuer Anlagen so lukrativ, dass die von der Bundesregierung als verträglich angesehenen und zur Erzielung der Energiewende erforderlichen 2.500 bis 3.500 Megawatt installierte Leistungen je Jahr mehr als verdoppelt wurden. Gleichzeitig zeige sich, dass es regelmäßig vor den Terminen einer Senkung der Förderung zu regelrechten Schlussverkaufsszenarien komme, bei denen die Wirtschaft gar nicht in der Lage sei, Angebot und Nachfrage zu einem verträglichen Maß zusammenzuführen. Solche Spitzennachfrage mache Kapazitäten nötig, die gar nicht vorhanden sein könnten und auch in nachfrageschwachen Zeiten nicht finanziert werden können.

Edelmann erklärte, dass es zwar grundsätzlich richtig sei, dass die Vergütungssätze nochmals gesenkt würden, um eine weitere Kostenbelastung für gewerbliche Stromkunden durch die EEG-Umlage zu begrenzen. Bemängelt wird allerdings, dass die Regierung, wie leider in der Vergangenheit bereits mehrfach praktiziert, Termine scheinbar willkürlich ändert und vorzieht und damit jedem betroffenen Unternehmen, sowohl Produzenten, als auch Installateuren und potenziellen Betreibern von Anlagen Planungssicherheit nimmt.

„Energie- und Klimapolitik muss für die Wirtschaft langfristig berechenbar und verlässlich bleiben. Hohe Investitionen wurden und werden im Vertrauen auf die politischen Vorgaben getätigt. Sprunghafte Änderungen in den politischen Vorgaben belasten die Wirtschaftlichkeit von Anlagen besonders zur Nutzung regenerativer Energien bis hin zur Unwirtschaftlichkeit.“

Auch sei zu befürchten, dass durch die nun beschlossene monatliche Absenkung „nach Bedarf“ die Abrechnung der EEG-Vergütung durch den Netzbetreiber extrem verkompliziert würde. Die Forderung der IHK geht dahin, dass das System administrativ handhabbar bleiben muss bei gleichzeitiger Effizienzsteigerung. Auf Unverständnis stößt, dass die besonders effizienten und kostengünstigen großflächigen Solarparks nicht weiter gefördert würden. Gerade diese können Solarstrom besonders günstig erzeugen. Insbesondere nordhessische Unternehmen sind hiervon in starkem Maß betroffen.

Weiterhin fordert die IHK, so Edelmann, dass seitens der Bundesregierung endlich Klarheit geschaffen werden müsse, wie denn eine zur Erzielung der Ziele der Energiewende unabdingbare und der Förderung der PV-Technologie gleichwertige Unterstützung der Sanierung im Immobilienbestand zukünftig aussehen könne. Produzenten von Anlagen der Heizungstechnik und Dämmstoffen, der Handel und auch die Wohnungswirtschaft erwarten sich von solchen Beschlüssen positive Signale, die, so Edelmann, derzeit einfach ausblieben und gerade bei heimischen Unternehmen zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führten.

Der Industrie- und Handelskammer ist der Erhalt eines attraktiven und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandorts ein besonderes Anliegen. Sowohl die energieintensiven Industrien als auch die Betriebe, die sich mit regenerativen Energietechniken und Effizienztechnologien beschäftigen, müssen eine Zukunftsperspektive haben. (red)

Die wichtigsten Anforderungen an ein zukunftsorientiertes Energiekonzept aus Sicht der IHK Kassel lauten daher:

Energie muss langfristig planbar, sicher, umweltschonend und zu wettbewerbsfähigen Preisen zur Verfügung stehen

Ein breiter Energiemix ist anzustreben

Ausbau erneuerbarer Energien forcieren

Effiziente Energienutzung fördern

Energieforschung intensivieren und technologieoffen gestalten