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Trinkwasserqualität beginnt am eigenen Wasserhahn

Schwalm-Eder. Die Trinkwasserqualität beginnt am eigenen Wasserhahn, darauf wies Obermeister Arno Hucke (Freudenthal) auf der Jahreshauptversammlung der Innung für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Schwalm-Eder hin. „Wir sind gewohnt, dass Leitungswasser stets uneingeschränkt in bester Qualität zur Verfügung steht. Den wenigsten Verbrauchern sei aber bewusst, dass sie selbst etwas zu einer guten Trinkwasserqualität beitragen können“, sagte Hucke. Dies gelte nach der neuen Trinkwasserverordnung (TVO), die seit November 2011 in Kraft ist, um so mehr. Hintergrund der neuen Verordnung ist die Wasserqualität zu sichern. „Das klingt im ersten Moment etwas komisch, da wir gewohnt sind, dass bis zur letzten Zapfstelle Trinkwasserqualität ankommt“, räumt der Obermeister ein. „Die neue Verordnung macht aber Sinn, denn sie soll die Ausbreitung  der sogenannten „Legionellen“, die vor allem in größeren Wohnungsanlagen, aber auch in immer bevölkerungsärmeren Gebieten verstärkt auftauchen können, verhindern. Vor dem Hintergrund, dass in unserer Region immer weniger Menschen leben und viele Gebäude  überdimensionierte Trinkwasseranlagen haben, ist dies durchaus eine nicht zu unterschätzende Gefahr“, so Hucke.

Kontrollen möglich
Die neue Trinkwasserverordnung nimmt alle Beteiligten, also die Wasserwerke, die SHK-Betriebe und nun besonders auch die Vermieter in die Pflicht. Die Anlagen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und regelmäßig überprüft werden. Dabei kann der SHK-Fachbetrieb durch einen Trinkwasser-Check mit wenig Aufwand ermitteln, ob beispielsweise das Kaltwasser im Verteilernetz stets unter 25° C bleibt und die Warmwassertemperaturen von 60-55° C eingehalten wird. Auch zeigt sich dann, ob Sicherungseinrichtungen vorhanden und funktionsfähig sind. Zudem kann eine jährliche Probenahme die unbedenkliche Qualität des Wassers dokumentieren, unterstrich Hucke. Erfahrungen haben gezeigt, dass nach dem Bau eines Hauses das Thema Wasserqualität oft keine Rolle mehr spielt und es auch keine Kontrollen gab. Das ändert sich nun. Vermieter müssen damit rechnen, dass die Einhaltung der Verordnung vor Ort von den Behörden überprüft werden. Die Innungsfachbetriebe setzen daher auf die Beratung ihrer Kunden, um ihnen Nachteile zu ersparen, so Hucke. Was für vermietete Gebäude verpflichtend gilt, ist aber auch für selbstgenutztes Wohneigentum ratsam. Schließlich soll das Trinkwasser auch in privaten Haushalten den Status als Top-Lebensmittel behalten.

Schulung für Betriebe
Auch für die Sanitär-Heizung Klimatechnik-Betriebe sei durch die Änderung der TVO eine neue Situation entstanden. Die Innung will deshalb mit einer speziellen Hygiene-Schulung nach VDI 6023 am 10. Mai  in der Kreishandwerkerschaft in Homberg das Thema aufgreifen. Die Tagung wird für Innungsmitglieder und für Nichtmitglieder angeboten. Interessierte können bei der Kreishandwerkerschaft in Homberg weitere Informationen erhalten und sich auch anmelden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und wird nach Eingang vergeben.

Weitere Informationen unter www.sanitaer-innung-schwalm-eder.de. (red)

 



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