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29 Millionen Euro für soziale Wohnraumförderung

Hessen. Das Land stellt den Städten und Landkreisen in diesem Jahr gemeinsam mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen rund 29 Millionen Euro zinsgünstige Wohnungsbaudarlehen zum Bau von insgesamt 440 Mietwohnungen zur Verfügung. Dies teilte Wirtschaftsminister Dieter Posch mit. Die soziale Wohnraumförderung dient insbesondere der Versorgung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, erläuterte der Minister. Für den Bezug der Wohnungen ist eine Wohnberechtigung erforderlich. Wohnberechtigt sind Haushalte, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.

Bei einem Zweipersonenhaushalt darf zum Beispiel das jährliche Bruttoeinkommen zirka 32.000 Euro nicht überschreiten. Bei jeder weiteren Person erhöht sich die Einkommensgrenze um zirka 7.200 Euro. Pro Kind wird darüber hinaus ein Zuschlag von rund 930 Euro brutto gewährt.

Ein besonderer Schwerpunkt der Förderung des Mietwohnungsbaus ist der südhessische Ballungsraum, in dem nach wie vor nachhaltiger Bedarf nach preiswertem Wohnraum besteht. Für den Bereich des Regierungspräsidiums Darmstadt werden rund 22,4 Millionen Euro zum Bau von 317 neuen Mietwohnungen zur Verfügung gestellt. „Damit wird gezielt dem besonderen Bedarf in der Rhein-Main-Region Rechnung getragen“, so Posch.

In Mittel- und Nordhessen sind die Wohnungsmärkte nahezu ausgeglichen. In diesen beiden Regierungsbezirken werden daher nur besondere Wohnungsprojekte, wie beispielsweise Betreutes Wohnen oder Wohngemeinschaften älterer oder auch behinderter Menschen, unterstützt. Für den Bereich des Regierungspräsidiums Gießen werden Wohnungsbaufördermittel von rund drei Millionen Euro für 63 Wohneinheiten und für den Bereich des Regierungspräsidiums Kassel rund drei Millionen Euro für 60 Wohneinheiten bereitgestellt.

Die Städte und Gemeinden, in denen die Sozialwohnungen errichtet werden, müssen sich an der Finanzierung beteiligen. Damit wird sichergestellt, dass die Fördermittel dauerhaft auch bedarfsgerecht eingesetzt werden und die zweckbestimmte Nutzung der Wohnungen vor Ort überwacht wird. Die Kommunen erhalten ein Vorschlagsrecht für die Belegung der Wohnungen. (red)