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Schuldnerberatung für ein weiteres Jahr gesichert

Schwalm-Eder. Die Schuldnerberatung ist für ein weiteres Jahr im Schwalm-Eder-Kreis gesichert. Beim Treffen der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung mit Vertretern der Sparkassen im Schwalm-Eder-Kreis und der Raiffeisenbank Borken nahm Landrat Frank-Martin Neupärtl die Tätigkeitsberichte der beiden Schuldnerberatungsstellen AWO Schwalm-Eder und der Verbraucher-Zentrale Hessen in Borken entgegen.  Die Teilnehmer konnten sich davon überzeugen, dass die Schuldnerberatung gute Arbeit geleistet hat. Das Leistungsangebot umfasst die Schuldenregulierung, Existenzsicherung, Haushalts- und Budgetberatung, Forderungsüberprüfung und Beratung bei Zwangsvollstreckungen. Zum Leistungsangebot gehören auch präventive Maßnahmen, wie zum Beispiel Informationsveranstaltungen. Dadurch soll der Interessentenkreis für den bewussten Umgang mit Geld und die Schuldenproblematik sensibilisiert werden.

Auch im Jahr 2011 nahmen viele Menschen aus dem Schwalm-Eder-Kreis die Schuldnerberatungsstellen in Anspruch. Die Beratungsanliegen waren sehr vielfältig und die Ratsuchenden kommen aus unterschiedlichen Lebenszusammenhängen mit verschiedenen Problemstellungen.

Wie bereits im Vorjahr ist zu beobachten, dass die Anfragen wegen einer nicht veräußerbaren Immobilie zunehmen. Es gilt, nach einer Lösung zu suchen, bevor der schlimmste Fall für den Hausbesitzer, die Zwangsversteigerung, eingetreten ist.

Die Beratungsstellen beschäftigten sich auch verstärkt mit der Problematik „Verschuldung durch Gewinnspiele und Kostenfallen im Internet“. Hierbei nehmen die Beratungen wegen Forderungen aus Urheberrechtsverletzungen, verursacht durch illegales Herunterladen von Musik – oder Filmdateien aus dem Internet oder Einstellen dieser Medien in sogenannte Tauschbörsen, immer mehr zu.

Im Jahr 2011 wurde auch deutlich, dass die gestiegenen Energiepreise immer mehr zum Problem in der Schuldnerberatung werden. Die Schuldner habe oft sehr hohe Nachzahlungsbeträge aus Betriebskosten-abrechnungen beziehungsweise aus Gas- und Stromjahresabrechnungen zu leisten. Da diese Art der Schulden in der Regel vorrangig reguliert werden, um Mietverhältnis und Energieversorgung nicht zu gefährden, stehen oft keine freien Beträge für eine Gesamtregulierung mit weiteren Gläubigern zur Verfügung.

Die Neuerungen im Kontopfändungsrecht waren in 2011 ein Schwerpunktthema. Viele Schuldnerinnen und Schuldner kamen in die Beratungsstellen, um sich über die Regelungen rund um das Pfändungsschutzkonto zu informieren. Ein Kontoinhaber kann sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln, kurz P-Konto genannt. Ein Pfändungsschutz ist ab dem 1. Januar 2012 nur noch durch das „P-Konto“ möglich. Ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.028,89 Euro ist dann automatisch vor Pfändung geschützt. Im Einzelfall sind jedoch auch noch höhere Freibeträge möglich.

Der Schwalm-Eder-Kreis, so Neupärtl, wird die Schuldnerberatungsstellen im Jahr 2012 mit bis zu 120.000 Euro unterstützen. 37.000 Euro übernehmen die Raiffeisenbank Borken und folgende Sparkassen im Schwalm-Eder-Kreis: Kreissparkasse Schwalm-Eder, Stadtsparkasse Borken, Stadtsparkasse Felsberg, Stadtsparkasse Schwalmstadt. Das Land Hessen beteiligt sich 2012 mit Mitteln aus dem Arbeitsmarktprogramm.(red)