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Fahrraddiebe in Ziegenhain unterwegs

Schwalmstadt-Ziegenhain. Freitag und Samstag vergangener Wochen wurden in Ziegenhain, soweit bislang durch Strafanzeigen bei der  Polizeistation Schwalmstadt bekannt wurde, insgesamt vier Fahrräder im Gesamtwert von zirka 3.000 Euro gestohlen. Alle Fahrräder waren nicht durch Ab- oder Anschließen gegen Diebstahl gesichert. Am Freitag, 25. Mai, wurde zwischen 19 und 19.30 Uhr vom Parkplatz eines Einkaufszentrums in der Ernst-Ihle-Straße ein gelb-schwarzes Mountainbike Marke Ghost gestohlen. Am Samstagnachmittag,26. Mai, wurden am Freibad in Ziegenhain, Loriolstraße, in der Zeit zwischen 15 und 17.45 Uhr drei Fahrräder gestohlen. Es handelt sich im Einzelnen um ein Mountainbike des Herstellers Corratec, Modell X -Vert Motion, Farbe schwarz, ein Mountainbike Marke Ghost, Modell HTX 1802, Farbe weiß/silber und ein weiteres silberfarbenes Mountainbike. Hinweise  bitte an die Polizei in Schwalmstadt, Telefon (06691) 9430.

Tipps zum Schutz vor Fahrraddiebstahl:
Bei der Wahl des Schlosses sollten Fahrradbesitzer ein paar wichtige Dinge beachten: Dünne Ketten oder (Spiral-)Kabel- und  Bügelschlösser mit dünnen Bügeln sind ungeeignet, da Diebe solche „Sicherungen“ ohne größeren Aufwand einfach durchschneiden können. Besser geeignet sind besonders massive Stahlketten, Bügel- oder Panzerkabelschlösser. Die Schlösser sollten außerdem groß genug sein, um das Rad an einem festen Gegenstand anschließen zu können, zum Beispiel an einem Fahrradständer. Nur das Vorder- und Hinterrad zu blockieren, reicht als Schutz vor Dieben nicht aus. Diese können blockierte Räder mühelos wegtragen oder verladen. Da es keine verbindlichen Mindestanforderungen für Fahrradsicherungen gibt, sollten sich Verbraucher über Tests in einschlägigen  Fachzeitschriften erkundigen, welche Schlösser ihren Zweck erfüllen. Bei Fragen können sie sich an (Kriminal-)Polizeiliche  Beratungsstellen, Schloss- und Schlüsseldienste oder Fahrradgeschäfte wenden.

Um den Verbleib eines gestohlenen Fahrrads ermitteln zu können, benötigt die Polizei alle verfügbaren Kennzeichen, mit denen sich das Rad zweifelsfrei identifizieren lässt: Zum Beispiel die individuelle Rahmennummer. Diese ist bei vielen in Deutschland verkauften Rädern in den Rahmen eingeschlagen. Hat das Fahrrad keine Rahmennummer, können Radbesitzer selbst oder ein Fachmann eine individuelle Kennzeichnung anbringen, zum Beispiel durch Eingravieren einer Individualnummer. Zusätzlich empfiehlt die Polizei eine  Fahrradcodierung (mit Kraftfahrzeugkennzeichen, Gemeindeschlüssel, Straßenschlüssel, Hausnummer und Initialen). Die Codierung lässt sich anhand der amtlichen Schlüsselzahlen von Fundämtern und Polizeidienststellen leicht entschlüsseln. Selbst wenn ein Fahrrad nicht in der Sachfahndung notiert ist, führt die Codierung zumindest zur Wohnanschrift des Eigentümers. Wo Fahrradbesitzer ihr Rad codieren lassen können, erfahren sie im Fachhandel. Bei der Polizei  erhalten sie den Aufkleber „Finger weg – Mein Rad ist codiert!“, den sie an ihrem Rad anbringen können, um Diebe abzuschrecken.

Ein Fahrradpass hilft, gestohlene Räder zweifelsfrei zu identifizieren, den Täter zu überführen und den rechtmäßigen Eigentümer ausfindig zu machen. Im Pass sind neben Rahmennummer und Codierung auch Name und Anschrift des Radbesitzers notiert. Viele  Händler stellen beim Fahrradkauf einen herstellerseitigen oder polizeilichen Fahrradpass mit der individuellen Rahmennummer aus.  Käufer sollten gezielt danach fragen, rät die Polizei. Den vollständig ausgefüllten Pass mit einem Foto des Fahrrads sollten sie dann sicher aufbewahren.

Mehr Tipps, wie Fahrradbesitzer ihr Fahrzeug vor Dieben schützen können, bietet das Faltblatt „Guter Rat ist nicht teuer. Und der Verlust Ihres Rades?“, das hier heruntergeladen werden kann: www.polizei-beratung.de/medienangebot/details/form/7/25.html. (ots)