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Knapp zwei Prozent mehr geleistete Arbeitsstunden

Niveau vor der Finanz- und Wirtschaftskrise überschritten

Hessen. Die rund 3,18 Millionen Erwerbstätigen in Hessen arbeiteten im Jahre 2011 insgesamt 4,49 Milliarden Stunden. Wie das Hessische Statistische Landesamt nach vorläufigen Berechnungen mitteilt, waren dies knapp 80 Millionen Arbeitsstunden oder 1,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Dieser Zuwachs wurde zum einen durch die Erhöhung der Zahl der Erwerbstätigen um knapp 47 000 Personen oder 1,5 Prozent, zum anderen durch die steigende Zahl von Personen, die einer Nebenbeschäftigung nachgingen, hervorgerufen. Im Jahr 2011 lag die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden um 1,4 Prozent über dem Niveau von 2008, also dem Jahr vor Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise. Im Jahr 2010 wurde dieses Niveau noch knapp verfehlt.

Die Zunahme des Arbeitsvolumens in Hessen fiel geringfügig höher aus als im bundesweiten Durchschnitt. In den Wirtschaftsbereichen entwickelte sich das Arbeitsvolumen unterschiedlich. Die relativ stärksten Zuwächse gab es im Verarbeitenden Gewerbe mit plus 4,0 Prozent, nachdem im Vorjahr bereits ein Zuwachs von 3,3 Prozent verzeichnet wurde. Mit insgesamt 717 Millionen geleisteten Arbeitsstunden wurde 2011 das Niveau von 2008 allerdings noch um gut zwei Prozent unterschritten. In den Bereichen „Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister, Grundstücks- und Wohnungswesen“ und „Baugewerbe“ waren mit einem Plus von 2,8 Prozent bzw. 2,1 Prozent  ebenfalls überdurchschnittliche Zuwächse zu verzeichnen. Eine unterdurchschnittliche Zuwachsrate wies der Bereich „Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation“ auf (plus 1,6 Prozent). Im Bereich „Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung und Gesundheit“ blieb die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden nahezu auf dem Vorjahresstand (plus 0,1 Prozent). Die Land- und Forstwirtschaft, Fischerei meldete dagegen einen Rückgang von einem Prozent.

Die durchschnittliche Pro-Kopf-Arbeitszeit, also die geleistete Arbeitszeit je Erwerbstätigen, erhöhte sich ebenfalls im Jahresvergleich. Im Jahr 2011 arbeitete ein Erwerbstätiger im Durchschnitt 1410 Stunden, vier Stunden mehr als 2010. Die durchschnittliche geleistete Arbeitszeit in den Wirtschaftsbereichen fällt recht verschieden aus, was jedoch nichts mit dem Fleiß der Beschäftigten in den Branchen, sondern in erster Linie mit der unterschiedlichen Bedeutung der Teilzeit- und Minijobs zu tun hat. So stand in der Skala der geleisteten Jahresarbeitszeit je Erwerbstätigen die Land- und Forstwirtschaft, Fischerei mit 1793 Stunden an der Spitze, weil dort die Teilzeit und die Minijobber eine geringere Bedeutung haben und die Selbstständigen, die eine sehr hohe durchschnittliche Jahresarbeitszeit haben, dominieren. Nur 90 Stunden weniger als im Bereich „Land- und Forstwirtschaft; Fischerei“ arbeitete ein Erwerbstätiger im Baugewerbe. Im Verarbeitenden Gewerbe leistete ein Erwerbstätiger 1458 Stunden, 24 Stunden mehr als Vorjahreszeitraum. Ebenso über dem Landesdurchschnitt arbeitete ein Erwerbstätiger in den Bereichen „Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation“ sowie „Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister, Grundstücks- und Wohnungswesen“. Aufgrund des hohen Anteils von Teilzeitbeschäftigten lag die durchschnittlich geleistete Jahresarbeitszeit im Bereich „Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung und Gesundheit“ deutlich unter dem Landeswert.

Bei den hier vorgelegten Zahlen, die auf dem Rechenstand des Statistischen Bundesamtes vom 16. Februar 2012 basieren, handelt es sich um Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ (AK ETR), dem alle Statistischen Landesämter, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag angehören.

Weitere Ergebnisse zum Arbeitsvolumen können auf der Homepage des AK ETR unter www.ak-etr.de abgerufen werden. Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte, geringfügig Beschäftigte, Soldaten) oder als Selbstständiger bzw. als mithelfender Familienangehöriger innerhalb Hessens eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. Hingegen gehören die bezahlten, aber – beispielsweise wegen Jahresurlaub, Erziehungsurlaub, Feiertagen, Kurzarbeit oder krankheitsbedingter Abwesenheit – nicht geleisteten Arbeitsstunden nicht zum Arbeitsvolumen. Das Arbeitsvolumen entspricht somit der Anzahl der Stunden, die während des Bezugszeitraums – das heißt im Jahr – tatsächlich am Arbeitsplatz erbracht wurden.

Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse für das Jahr 2011 werden erstmals auf der Grundlage der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008), Ergebnisse der Arbeitsvolumenberechnung vorgelegt. Die Umstellung auf die WZ 2008 ist Bestandteil der Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 2011, im Rahmen derer neben der WZ-Umstellung die bisherigen Datengrundlagen und Berechnungen für den gesamten Revisionszeitraum überprüft und neue Informationen eingearbeitet wurden. (red)