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Hegegemeinschaft Untere Schwalm nimmt Arbeit auf

Schwalm-Eder. In diesen Tagen hat die Fischereibehörde des Schwalm-Eder-Kreises für die Hegegemeinschaft „Untere Schwalm“ die vorläufige Mitgliederliste fertig gestellt und zur Vorbereitung einer Satzung und einer ersten Mitgliederversammlung einen vorläufigen Vorstand berufen. Gert Wenderoth aus Homberg leitet diesen Vorstand, ihm gehören weiter an: Hartmut Hoßfeld aus Knüllwald-Völkershain, Heinz Ziegler aus Homberg für die Stadt Homberg, Axel Keller aus Neuental, Karsten Kalweit aus Jesberg und Manfred Zögner aus Borken.

Zu einer ersten Sitzung wurde bereits eingeladen,  um über einen Satzungsentwurf zu beraten. Außerdem müssen die Fischereirechte auf Vollständigkeit überprüft werden, damit die für folgende Entscheidungen der Mitglieder maßgeblichen Stimmrechte zweifelsfrei feststehen. Für den Herbst dieses Jahres ist die erste Mitgliederversammlung geplant. Sie wählt den endgültigen Vorstand, beschließt über einen Finanzplan und soll in einem frühen Stadium die Grundsätze für den neuen Hegeplan festlegen. Fachliche Hilfe kommt dazu von der vom Umweltministerium beauftragten Oberen Fischereibehörde des Regierungspräsidiums in Giessen und aus den Datensammlungen der Landesfachbehörden.

Eine nicht leichte Aufgabe für die momentan 80 Fischereirechtsinhaber, das sind Vereine, Gemeinden, Einzelrechtsinhaber, Hessen-Forst und Pächtergemeinschaften. Insgesamt bewirtschaften sie die Schwalm zwischen Schlierbach und der Einmündung in die Eder bei Felsberg-Altenburg und alle zulaufenden Nebengewässer mit einer Gesamtlänge von 160 Kilometern. Die Finanzierung der Hegegemeinschaft erfolgt über Umlagen und aus Zuschüssen aus der Fischereiabgabe des Landes.

Hintergrund:
In Paragraph 24 des Hessischen Fischereigesetzes i.d.F. von 2005 und einer Verordnung hierzu aus 2008 ist bestimmt, dass alle Vertreter der Fischereirechte an Fließgewässern eine Hegegemeinschaft bilden. Hegegemeinschaften sollen die Gewässer einer Region zum Zwecke der einheitlichen und abgestimmten Pflege, Hege und Bewirtschaftung umfassen. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes und stellen zur Erreichung der Ziele einen für alle Mitglieder verbindlichen Hegeplan auf, der von der Oberen Fischereibehörde des Regierungspräsidiums zu genehmigen ist und dann die Grundlage für alle Fischereipachtverträge in der Gewässerregion bildet. Die Einsetzung der Hegegemeinschaften ist Aufgabe der in den Kreisverwaltungen arbeitenden Unteren Fischereibehörden. (Gert Wenderoth)

Gert Wenderoth