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Selbst genutzter Wohneigentum wird weiterhin gefördert

Schwalm-Eder. Auch in diesem Jahr stellt das Land Hessen wieder Finanzierungsmittel für den Bau oder den Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum zur Verfügung. Landesweit werden hierfür zirka 50 Millionen Euro bereitgestellt, so Landrat Frank-Martin Neupärtl. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Vergabe von zinsgünstigen Darlehen. Die Förderprogramme zielen insbesondere auf junge Familien mit zwei und mehr Kindern ab. Damit wird nicht nur erreicht, dass Familien Wohneigentum bilden können und ein kindgerechtes Wohnumfeld haben, sondern auch, dass ein Beitrag zur privaten Altersvorsorge geleistet wird.

Bauherren können im Rahmen des Hessen-Baudarlehens bis zu 80.000 Euro über das Förderprogramm finanzieren. Auch für den Erwerb von bestehenden Wohngebäuden, dem sogenannten Bestandserwerb, können bis zu 80.000 Euro Darlehenssumme beantragt werden.

Der Zinssatz liegt in beiden Programmen zirka 30 Prozent unter dem aktuellen Kapitalmarktniveau und wird maximal für die Dauer von 10 Jahren festgeschrieben. Das Land Hessen ermöglicht zusätzlich durch die Vergabe einer Bürgschaft eine nachrangige Absicherung der Darlehen im Grundbuch.

Die Antragsberechtigung im Einzelnen ist an einige Voraussetzungen gebunden. So sind zum Beispiel Einkommens- und Wohnflächengrenzen einzuhalten und mindestens zehn Prozent der Gesamtkosten als Eigenkapital sowie mindestens fünf Prozent der Gesamtkosten als Eigenleistung zu erbringen. Darüber hinaus muss nach Abzug aller Belastungen genügend Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhalts verbleiben, zeitgleich darf die Belastung aus der Gesamtfinanzierung jedoch 25 Prozent des Gesamteinkommens nicht unterschreiten.

Wichtigste Voraussetzung: Vor Bewilligung des Darlehens durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen darf mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen beziehungsweise der Kaufvertrag für ein Bestandsobjekt darf noch nicht unterzeichnet werden.

Die Beantragung erfolgt über die Wohnungsbauförderstellen, für Bauvorhaben und Objekte im Schwalm-Eder-Kreis ist die Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises Ansprechpartner. Nach Prüfung und vollständiger Vorlage der benötigten Unterlagen leitet die Wohnungsbauförderstelle den Antrag zur Bewilligung an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen weiter.

Nähere Informationen und die Antragsunterlagen erhalten man unter www.wibank.de sowie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wirtschaftsförderung unter der Telefonnummer (05681) 775 – 472 oder – 476 oder per Email über wohnungsbaufoerderung@schwalm-eder-kreis.de. (red)