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Asylbewerberleistungen: Landkreise warten auf Signale der Landesregierung

Schwalm-Eder. Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht die seit 1993 unveränderten Leistungen für Asylbewerber als zu niedrig eingestuft. Nun warten aber die hessischen Landkreise auf eine entsprechende Weisung des Hessischen Sozialministeriums, so Landrat Frank-Martin Neupärtl in einer Pressemitteilung. Neupärtl ist Mitglied im Präsidium des Hessischen Landkreistages (HLT) und des Sozialausschusses und verweist auf eine entsprechende Stellungnahme des HLT.

Die hessischen Landkreise sind bereit, die vom Bundesverfassungsgericht geforderten erhöhten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auszuzahlen. Dies kann aber erst erfolgen, sobald das Hessische Sozialministerium den hierfür zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten eine entsprechende Weisung erteilt hat. Dazu hat der HLT das Sozialministerium unmittelbar nach dem Urteil des Verfassungsberichtes am 18. Juli aufgefordert.

In neun Bundesländern gibt es – so Neupärtl – bereits klare Vorgehensregeln für eine verbesserte Leistungsgewährung. Dort kann man nun mit der Auszahlung beginnen.

Über die Schaffung von Rechtsklarheit hinaus wurde das Hessische Sozialministerium aufgefordert, umgehend auch Regelungen zur Übernahme der entstehenden erheblichen Mehrkosten zu treffen. Unstrittig ist, dass Bund und Land für einen vollen Kostenausgleich der Landkreise und kreisfreien Städte Sorge zu tragen haben, so Neupärtl.

Hessenweit werden diese Mehrleistungen derzeit auf ein Volumen von zirka zehn Millionen Euro pro Jahr geschätzt, wovon rund zwei Drittel auf die Ebene der Landkreise entfallen dürfte. Für den Schwalm-Eder-Kreis erwartet Neupärtl Mehrkosten von knapp 400.000 Euro jährlich, weil neben der Erhöhung der Asylbewerberleistungen auch mit einem Zuweisungsplus von Asylbewerbern für den Landkreis gerechnet werden muss.

Mit Schreiben vom 16. August hat der Hessische Sozialminister den Hessischen Landkreistag informiert, dass er aktuell keine Anwendungshinweise für die Zahlungen der neuen Asylbewerberleistungen in Hessen geben wird und eine Verständigung auf Bundesebene abwarten möchte. Damit haben die hessischen Landkreise nach wie vor keine ausreichende Rechtsgrundlage, um mit den Auszahlungen zu beginnen. Da diese Anwendungshinweise frühestens in der ersten Septemberhälfte zu erwarten sind, werden die leistungsberechtigten Asylbewerber mindestens weitere vier bis sechs Wochen auf die Zahlung der neu berechneten Geldleistungen warten müssen.

Diese abwartende Haltung des Hessischen Sozialministeriums kritisiert Landrat Neupärtl wie auch das Schweigen zur Frage der Übernahme der Mehrkosten in Hessen. (red)