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Neupärtl begrüßt Entwurf für Energiezukunftsgesetz

Schwalm-Eder. Nach der Anhörung des Hessischen Landtags stimmen Landrat Frank-Martin Neupärtl und der Hesssiche Landkreistag (HLT) mit dem von der Landesregierung und der SPD-Fraktion verfolgten Ansatz, den Anwendungsspielraum und die Akzeptanz erneuerbarer Energien zu verbessern, überein. Seit dem Hessischen Energiegipfel warten die Landkreise auf die gesetzgeberischen Rahmenbedingungen, da der kommunalen Ebene bei der Umsetzung der Energiewende eine herausragende Bedeutung zukommt. Bereits seit Jahren engagieren sich der Schwalm-Eder-Kreis, aber auch viele andere Landkreise, Städte und Gemeinden als Vorreiter der Erzeugung und Nutzung regionaler und erneuerbarer Energien sowie höherer Energieeffizienz. Dies wollen wir gern fortführen und begrüßen deshalb die Unterstützung des Landes, so Neupärtl, der auch dem Präsidium des HLT angehört.

Keine wirtschaftlichen Restriktionen für Kommunen
Unabdingbare Voraussetzung hierfür sei allerdings die Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine entsprechende Betätigung der kommunalen Ebene im Bereich der Energiewirtschaft. Deshalb fordert der Hessische Landkreistag nochmals nachdrücklich die im
SPD-Gesetzentwurf vorgesehene – Korrektur des § 121 HGO und die Aufhebung der Beschränkungen für eine wirtschaftliche Betätigung der Kommunen. Insbesondere in den Bereichen der Energieerzeugung und –versorgung müsse den Kommunen wirtschaftliche Betätigung ohne Restriktionen möglich sein.

Ansonsten sehen Neupärtl und der Hessische Landkreistag keine Chance, das Ziel der Energiewende auf absehbare Zeit zu schaffen.

Grundlegende Bedenken zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung bestehen nicht, weil dieser sich dem dieser dem Ziel verpflichtet sehe, die gemeinsam ermittelten Ziele des Energiegipfels umzusetzen. (red)