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Testamentsgestaltung: VdK lädt zu Infonachmittag ein

Allendorf a.d. Landsburg. Die VdK Ortsgruppe Allendorf lädt zu einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung zum Thema „Professionelle Testamentsgestaltung oder: Spuren der Liebe hinterlassen!“ für Freitag, 5. Oktober, um 15 Uhr ins Feuerwehrhaus Allendorf/L. ein. Referent ist Rechtsanwalt und Notar Jörg-Dieter Körner aus Neukirchen, der sich seit vielen Jahren mit den Problemen des Erbrechts und der Testamentsgestaltung befasst.

Die Veranstaltung soll Verständnis für die komplizierte Materie „Erbrecht“ wecken, angesichts der weit verbreiteten Scheu, sich mit Testament und Erbrecht zu befassen. Es ist daher ein besonderes Anliegen zu zeigen, mit welchen Vorteilen es verbunden ist, wenn der Einzelne seine Vermögensverhältnisse bereits zu Lebzeiten und vor allem rechtzeitig in Ordnung bringt, beziehungsweise über seinen Tod hinaus regelt.

Die Interessenlage des Erblassers bei der Verfügung von Todes wegen wird in erster Linie von seinen Familienverhältnissen, seinen Vermögensverhältnissen, den Verhältnissen der zu bedenkenden Personen und seinem Alter beeinflusst. Verfügungen von Todes wegen haben daher einen völlig unterschiedlichen Inhalt, je nach dem ob der Erblasser verheiratet oder geschieden ist, in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebt, kinderlos ist, Kinder aus der Ehe mit seinem Ehegatten aus erster Ehe oder behinderte Kinder hat, usw.

Es spielt auch eine erhebliche Rolle, ob jemand ein normales Vermögen (z.B. belastetes Wohnhaus, Kraftfahrzeug, Ersparnisse in geringen Umfang, ein größeres Vermögen oder ein Unternehmen) besitzt, auch die Vermögensverhältnisse der zu bedenkenden Personen können den Inhalt der Verfügung beeinflussen.

Von mehreren Kindern bedenken die Eltern bevorzugt die weniger Wohlhabenden; ist ein Kinder überschuldet soll vermieden werden, dass der Nachlass nur seinen Gläubigern zu gute kommt; ist ein Kind behindert soll ausgeschlossen werden, dass der Nachlass oder der Pflichtteil auf den Sozialhilfeträger übergeleitet wird.

Bei Ehegatten im jungen und mittleren Alter steht häufig der Gedanke im Vordergrund, dem Überlebenden das gemeinsame Vermögen zur Verfügung zu stellen, währen bei Ehegatten in höherem Alter Überlegungen für die Nachfolge nach dem Tode beider Ehegatten Vorrang haben.

Diese Beispiele zeigen wie wichtig es ist, sich rechtzeitig Gedanken zu machen, welchen Weg das erarbeitete Vermögen nach dem Ableben einmal gehen soll, denn schließlich will man ja den Erben die „Freude am Erben“ nicht verderben.

Anlässlich der Veranstaltung wird von dem Referenten kostenloses Informationsmaterial zur Verfügung gestellt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Anmeldungen nimmt Gerhard Schenk unter (06691) 21285 entgegen. (red)



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