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Asylbewerber erhalten rückwirkend erhöhte Leistungen

Schwalm-Eder. „Nachdem der Hessische Sozialminister auf Forderung des Hessischen Landkreistages (HLT) am 22. August endlich die notwendigen Vorgehensregelungen erlassen hat, haben die Landkreise mit der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu den Asylbewerberleistungen begonnen. Damit erhalten die Leistungsberechtigten nun auch in Hessen die vom Verfassungsgericht mit Urteil vom 18. Juli geforderten erhöhten Leistungen.

Rückwirkend zum 1. August 2012 bekommt ein Leistungsberechtigter (Haushaltsvorstand) anstatt bislang rund 225 Euro jetzt 346 Euro monatlich als Grundleistung ausgezahlt“, erklärt Landrat Frank-Martin Neupärtl, der auch dem Präsidium des HLT angehört.

Neupärtl teilt weiter mit, dass sich das Land immer noch nicht dazu geäußert habe, dass es die mit der Umsetzung des Urteils entstehenden Mehrkosten, die auf zirka 10 Millionen Euro pro Jahr in Hessen geschätzt werden, übernimmt. Für den Schwalm-Eder-Kreis erwartet Neupärtl Mehrkosten von knapp 400.000 Euro jährlich, weil neben der Erhöhung der Asylbewerberleistungen auch mit einem Zuweisungsplus von Asylbewerbern für den Landkreis gerechnet werden muss.

Außerdem haben aktuelle Erhebungen nochmals verdeutlicht, dass bereits in den vergangenen Jahren die Gewährung von Leistungen für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern bei den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten für große Defizite in den Haushalten gesorgt haben. In 2011 mussten hierfür bis zu 30 Millionen Euro mehr ausgegeben werden, als vom Land erstattet wurden. Enorme Mehrkosten sind bei den Kommunen verblieben, obwohl Bund und Land in der Verantwortung stehen.

Das Präsidium des Hessischen Landkreistages habe daher die Hessische Landesregierung nachdrücklich aufgefordert, für die Finanzierung der Asylbewerberleistungen zu sorgen und dazu jetzt die notwendigen Regelungen im Landesaufnahmegesetz vorzunehmen.

Da die Gewährung dieser staatlichen Leistungen von den Landkreisen und kreisfreien Städten nach Weisung durchgeführt wird, liegt die Kostenpflicht ohne „Wenn und Aber“ bei Bund und Land. (red)