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MT legt Einspruch gegen weitere Kubes-Sperre ein

Melsungen. Eine urpsrünglich bis zum 18. September laufende Sperre für Daniel Kubes von Handball-Bundesligist MT Melsungen, ist vom Ligaverband HBL bis zum 2. Oktober verlängert worden. Grund: Der als Zuschauer mit zum Spiel seiner Mannschaft nach Berlin (12. September) gereiste Abwehrchef soll „in der 52. Minute von der Tribüne in den Auswechselbereich“ gelaufen sein „und redete auf den dort sitzenden Mannschaftsoffiziellen Mile Malesevic ein“. Dies werde nach § 22 Rechtsordnung DHB als verbotene Teilnahme eines gesperrten Spielers  am Spielbetrieb gewertet, so die Begründung der Disziplinarkommission der HBL für die Verlängerung der Sperre.

Die Entscheidung hat zur Folge, dass Daniel Kubes auch am Heimspiel der MT am 30. September gegen Hannover-Burgdorf noch nicht mitwirken darf. Das will der nordhessische Bundesligist aber nicht hinnehmen und beauftragte einen auf Handballrecht spezialisierten Anwalt, Einspruch gegen den HBL-Bescheid einzulegen.

“Eine solch kuriose Bestrafung habe ich noch nicht noch nicht erlebt, so etwas is absolut unverständlich”, entrüstet sich Axel Geerken. Der MT-Geschäftsführer, selbst beim Spiel in Berlin nicht anwesend, will mithilfe des Anwalts klarstellen, dass Daniel Kubes keinesfalls den Auswechselraum, der in Berlin durch ein Absperrband vom Zuschauerraum getrennt ist, betreten hat. Und dass der Neuzugang am Spielbetrieb nicht teilgenommen hat, sei ja allein schon am Spielprotokoll erkennbar, in dem Kubes selbstverständlich nicht eingetragen war. “Oder gehört Bejubeln und Anfeuern inzwischen auch zum Spielbetrieb?”, fragt Geerken rhetorisch. Seiner Meinung nach sei  in diesem Falle das Verhalten der  Spielleitung  völlig überzogen gewesen, zumal die gleiche Spielaufsicht das gleiche Verhalten des (gesperrten) Kubes während des Heimspiels gegen Wetzlar nicht moniert hatte. Der betreffende HBL-Delegierte hatte in Berlin nämlich – nachdem Kubes hinter der MT-Bank angefeuert und sich damit vermeintlich fehl verhalten hat – das Spiel ohne Vorwarnung unterbrochen und den dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegenden Eintrag ins Spielprotokoll gemacht.

Wann mit einer Entscheidung der zuständigen zweiten Kammer des Bundessportgesrichts des DHB zu rechnen ist, ist noch unklar. „Wir haben eine Eilentscheidung durch den Vorsitzenden Jügen Thomas beantragt“, so Geerken, „allerdings kann das Gericht auch schriftlich entscheiden oder in voller Besetzung kurzfristig eine Verhandlung ansetzen. Das müssen wir abwarten.“(Bernd Kaiser)



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