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Gebührensatzung für Feuerwehr neu gefasst

Melsungen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen hat in ihrer Sitzung vom 10. Oktober eine Neufassung der Feuerwehrgebührensatzung beschlossen. Die der Feuerwehr der Stadt Melsungen bei Erfüllung ihrer Aufgaben entstehenden Gebühren und Auslagen sind nach Maßgabe dieser Gebührensatzung in Verbindung mit dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis zu erstatten. Die neue Gebührensatzung gibt es hier als PDF. (bs)