Startseite

Ihre Werbung hier!

SEK-News ist die unabhängige Online-Zeitung für den Schwalm-Eder-Kreis. Täglich neu und kostenlos.

Verbotene Preisabsprachen: Hinweise auch online möglich

Hessen. Hinweise auf verbotene Preisabsprachen kann man in Hessen ab sofort auch online  und anonym geben. Die Landeskartellbehörde hat dazu auf ihrer Internetseite die Möglichkeit geschaffen, wie Wirtschaftsstaatssekretär Steffen Saebisch heute mitteilte: „Wir wollen damit die Kontaktaufnahme erleichtern und einen Anreiz bieten, freiwillig von Preis- und Auftragsabsprachen zurückzutreten. Durch verwertbare Hinweise auf bislang nicht bekannte Kartelle können Unternehmer und ihre Mitarbeiter sogar einer Geldbuße entgehen oder sie erheblich reduzieren.“

„Zur Verhinderung und Verfolgung von Kartellen sind Hinweise von Insidern von großem Nutzen. Sie tragen dazu bei, die Märkte für   neue Wettbewerber offen zu halten und die Kosten für öffentliche Aufträge im Rahmen zu halten“, erklärte der Staatssekretär. „Wir wissen, dass es schwer ist, ein Kartell zu verlassen. Solchen Firmen wollen wir eine Brücke bauen. Gleichzeitig möchten wir die wachsende Bereitschaft des Managements fördern, zu einer neuen Unternehmensethik zu kommen.“

Die Landeskartellbehörde hat auf ihrer Seite http://www.wirtschaft.hessen.de/irj/HMWVL_Internet?cid=1135b75fa238c2eeebef0d8b30fd3597 einen Link gelegt, über den man beim Bundeskartellamt anonyme Angaben über Kartellverstöße hinterlassen kann. Hinweise auf Absprachen in Hessen werden an die Landeskartellbehörde in Wiesbaden weitergeleitet. Das System ist seit längerem bei mehreren Kriminalbehörden im Einsatz und ermöglicht auch einen Dialog mit dem Anzeigeerstatter, ohne dass dieser zu identifizieren ist.

Kronzeugenregelungen gibt es in allen Bundesländern. Wer als erster einen Hinweis gibt und seine Bereitschaft zur Kooperation mit den Kartellermittlern erklärt, bevor diese einen Durchsuchungsbeschluss erwirkt oder sich auf andere Weise Beweismittel verschafft haben, kann die Geldbuße vollständig erlassen bekommen. Weitere Hinweise können mit Nachlässen bis zu 50% honoriert werden. Voraussetzung ist, dass der Anzeigeerstatter uneingeschränkt mit der Kartellbehörde kooperiert. Die Details des Bußgeldnachlasses finden sich auf der Webseite des Ministeriums (www.wirtschaft.hessen.de unter >Wirtschaft >Landeskartellbehörde).

Saebisch lobte die Arbeit der Landeskartellbehörde, die im vergangenen Jahr 32 Verfahren führte und regelmäßig weit über dem Durchschnitt der Länderbehörden liegt. Hessen praktiziert von der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens an bis zu dessen Abschluss eine enge Kooperation zwischen der Kartellbehörde, der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität  in Frankfurt und den zuständigen Polizeidienststellen. Außerdem wird frühzeitig die zuständige Stelle für Vergabesperren bei der Oberfinanzdirektion eingebunden, die auch über die Wiederzulassung der betroffenen Unternehmen zu Vergabeverfahren und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen entscheidet.

„Sinn dieser Zusammenarbeit ist nicht nur die Koordinierung gemeinsamer Ermittlungsmaßnahmen, sondern auch die umfassende Kenntnis von kooperationswilligen Unternehmen. Dies fördert den Abschluss aller Verfahren, die den jeweiligen Tatkomplex betreffen und macht den Betroffenen zeitnah die daraus folgenden Konsequenzen transparent und kalkulierbar“, sagte der Staatssekretär. (red)



Tags: , , , ,


Ähnliche Beiträge

Bisher keine Kommentare


Einen Kommentar schreiben

© 2006-2024 SEK-News • Powered by WordPress & Web, PR & Marketing• Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS)Kommentare (RSS)ImpressumDatenschutzAGB