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Mark Weinmeister zur möglichen Körperschaftssteuerpflicht von Kindertagesstätten

Schwalm-Eder. Der Landtagsabgeordnete der SPD, Günter Rudolph hat in seiner Pressemitteilung die Körperschaftssteuerpflicht von Kindergärten kritisiert. Hierzu nimmt die CDU-Kreistagsfraktion wie folgt Stellung: Zu der möglichen Körperschaftssteuerpflicht von Kindertagesstätten äußert sich der Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion Mark Weinmeister: „Das Kindergärten rein steuerrechtlich als Betriebe gewerblicher Art angesehen werden ist ein alter Hut. Die Körperschaftsteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder haben sich bereits in 2004 für diese Beurteilung ausgesprochen. Praktische Bedeutung hat diese Beurteilung aber nicht erlangt und wird sie auch nicht nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs erlangen. Wie der Deutsche Städte- und Gemeindebund selbst ausführt, erwirtschaften die Kindergärten keine Gewinne. Demzufolge kann auch keine Körperschaftsteuer anfallen“, so Weinmeister.

„Da auf die Kitas keine neuen und zusätzlichen Kosten zukommen, ist auch nicht absehbar, dass eine Gebührensteigerung einhergeht. Günther Rudolph sollte dieses bekannt sein, aber er betreibt mal wieder Panikmache auf dem Rücken der Eltern und Kinder“, stellte Weinmeister fest. (red)