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Unterkunftskosten: Kreis gibt Gutachten in Auftrag

Schwalm-Eder. Die Höhe der Unterkunftskosten für Bezieher für SGB II-Leistungen ist seit In-Kraft-Treten der Hartz IV-Gesetzgebung in 2005 ein ständiger Streitpunkt zwischen Hilfesuchenden und Bewilligungsbehörden. Das Gesetz regelt lediglich, dass Unterkunftskosten in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, soweit diese angemessen sind. Über den Begriff der Angemessenheit kommt es häufig, so Landrat Neupärtl, zu Widerspruchsverfahren und Rechtsstreitigkeiten vor den Sozialgerichten.

Das Bundessozialgericht hat die alte Praxis der Sozialhilfebehörden, sich hinsichtlich der Höhe der angemessenen Unterkunftskosten an den Tabellen des Wohngeldrechtes zu orientieren, nicht anerkannt. Das Bundessozialgericht hat allgemein formuliert, dass von den Bewilligungsbehörden die Kosten für Wohnungen zu übernehmen sind, die nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entsprechen. Entsprechende Richtlinien sind von den Gerichten voll überprüfbar. Gefordert wird ein „Schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung des örtlichen Wohnungsmarktes.

Dies kann von der Verwaltung selbst, so Landrat Neupärtl, mangels eigener Erkenntnisse nicht erstellt werden. Ein Gutachten soll daher eingeholt werden. Es muss eine repräsentative Mietwerterhebung von Bestandsmieten sowohl bei großen Wohnungsunternehmen als auch bei kleinen Eigentümern durchgeführt werden. Dies erfolgt auf Basis einer schriftlichen Befragung  bei Eigentümern bzw. Vermietern. Die Mieten sind nach Wohnungsgrößen zu differenzieren. Des Weiteren ist zu überprüfen, ob tatsächlich ein ausreichendes, konkretes Wohnungsangebot für die ermittelten Mietpreise zur Verfügung steht. Dies erfolgt im Rahmen einer Angebotsanalyse.

Am Ende wird eine neue Richtwerttabelle stehen, in der die Höhe der angemessenen Miete für einzelne Wohnungsgrößen und Haushaltsgrößen festgeschrieben wird. Diese Tabelle ist regelmäßig zu aktualisieren.

Der Schwalm-Eder-Kreis bedient sich zur Erarbeitung einer neuen Richtlinie eines Fachbüros, welches bereits für mehrere Landkreise entsprechende Gutachten erstellt hat.

Landrat Neupärtl begrüßt, das zeitgleich auch die Landkreise Kassel und Werra-Meißner ein entsprechendes Gutachten in Auftrag geben wollen. Dies ermöglicht es, Kosten zu sparen. Im Übrigen ist von Vorteil, dass in der Region nach gleichen Grundsätzen angemessene Mietpreise festgelegt werden. Landrat Neupärtl erwartet von diesem Gutachten und der darauf zu beschließenden neuen Richtlinie mehr Rechtssicherheit sowohl für die Behörde als auch für die Leistungsempfänger und geht davon aus, dass zukünftig Widerspruchsverfahren und Rechtsstreitigkeiten vermieden werden können. (red)