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Krippen und Kindergärten: Anmeldung neu geregelt

Melsungen. Im Rahmen der letzten Sitzungen des Arbeitskreises Kindergärten haben sich die verschiedenen Träger von Betreuungseinrichtungen in Melsungen auf eine gemeinsame Verfahrensweise bei der Anmeldung und Vergabe von Krippen- und Kindergartenplätzen verständigt. Die nachfolgend beschriebene Regelung soll zukünftig dazu dienen, den Sorgeberechtigten zu einem frühen Zeitpunkt Rechtssicherheit über den Erhalt oder die Ablehnung eines Betreuungsplatzes für ihr Kind in dem jeweiligen Wunschkindergarten zu geben:

Alle Sorgeberechtigten, die zukünftig bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres – erstmalig zum 31. Dezember 2012 – die Anmeldung für einen Platz im Krippen- und Kindergartenbereich zu Beginn des neuen Kindergartenjahres ab 1. August des Folgejahres stellen, erhalten bis zum 31. Januar des Folgejahres eine verbindliche Zu- oder Absage für den beantragten Platz in der Wunscheinrichtung.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der Fristsetzung zum 31. Dezember keine Ausschlussfrist verbunden ist und somit Anmeldungen auch im Laufe eines Kindergartenjahres für einen beliebigen Aufnahmezeitpunkt vorgenommen werden können.

Die Anmeldungen sind nach Rücksprache mit den Leiterinnen in den jeweiligen Einrichtungen vorzunehmen, die schriftliche Aufnahmeanträge vorhalten. (red)