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Erstaufnahmeeinrichtung: Verträge noch nicht unterschrieben

Wiesbaden/Homberg. Am Donnerstag, 8. November, tagte nachmittags der Sozialausschuss des Hessischen Landtags in Wiesbaden. Anlässlich dieser Sitzung fragte die Abgeordnete Regine Müller den Staatsminister Grüttner nach den Plänen der Landesregierung, im ehemaligen Homberger Krankenhaus ein Erstaufnahmelager für Asylbewerber einzurichten. Nach Aussage des Ministers ist ein Vertragsabschluss des Landes Hessen mit dem Eigentümer des Gebäudes, dem Gesundheitskonzern Asklepios, noch nicht zustande gekommen. Dies liege an einer Wirtschaftlichkeitsprüfung, deren Ergebnis noch nicht vorliege.

Die Zahl der Asylbewerber ist in den Monaten September und Oktober dramatisch angestiegen. Über den Bund bekommen die Länder eine anteilige Anzahl an Asylbewerbern zugewiesen. Nach einer offiziellen Aufnahme und einer medizinischen Untersuchungen hat das Land die Aufgabe, die Asylbewerber menschenwürdig unterzubringen. In Hessen soll dies  im Erstaufnahmelager in Gießen geschehen. In dem dortigen ehemaligen US Depot können bis zu 1.200 Bewerber erstaufgenommen werden. Da abzusehen sei, so der Minister, dass die Kapazität in Gießen nicht ausreichen werde, habe man die Unterbringung in Homberg erwogen.

Generell sei es für das Land Hessen jedoch wirtschaftlicher und wünschenswert, die Erstaufnahme an einem Standort zu belassen. Die Gebäude in Gießen seien zunächst  nur für sechs Monate angemietet, eine längerfristige Anmietung sei durch den Wechsel des Eigentümers im Moment nicht möglich, werde aber angestrebt.

Müller sagte in der Sitzung, dass in der lokalen Presse die Ankunft der ersten Bewerber in diesen Tagen ankündigt sei. Daraufhin bekräftigte der Minister, dass man besagte Wirtschaftlichkeitsprüfung abwarten werde.

Weiterhin erläuterte der Minister, dass sich mit einer wachsenden Anzahl an Asylbewerbungen natürlich auch die Dauer des Prüfverfahrens verlängert.

Auf Nachfrage, aufgrund welchen Umstands die enorme Steigerung der Bewerberzahlen zustande kommt, konnte der Minister keine Erklärung geben.

Zur möglichen Nutzung des ehemaligen Krankenhauses wurde erklärt, dass sich auf die vom Land Hessen genannte Kapazität von 400 Bewohnern etwa 300 Plätze als Erstaufnahme bereit gestellt würden, 100 Plätze würden vom Kreis als längerfristige Wohneinheit bis zur Klärung des Asylverfahrens genutzt.

Zur Bereitstellung entsprechenden Wohnraums sind in Hessen alle Kreise nach einem festgelegten Umlageschlüssel verpflichtet. (red)