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Trinkwasserverordnung: Gesundheitsamt informiert über Änderung

Schwalm-Eder. Im November 2012 wurde die Trinkwasser-Verordnung (TrinkwV 2001) novelliert. Seitdem besteht die Pflicht, das Warmwasser in größeren Wohngebäuden jährlich auf Legionellen zu untersuchen. Diese Bakterien können beim Einatmen eine Lungenentzündung (Legionellose) verursachen. Betroffen sind sogenannte „Großanlagen zu Trinkwassererwärmung“ mit einem Boiler über 400 Liter und/oder mehr als drei Liter Leitungsinhalt zwischen Boiler und Dusche. Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgeschlossen. Sofern eine gewerbliche Nutzung stattfindet (Vermietung zu Wohnzwecken) musste der Inhaber diese Gebäude bisher beim Gesundheitsamt anzeigen und dort die jährliche Legionellen-Untersuchung vorlegen.

Wie der erste Kreisbeigeordnete Winfried Becker und der Leiter der Abteilung „Öffentliche Hygiene“ Holger Pfetzing nun mitteilen, wurde aufgrund des großen Aufwandes für die Vermieter und zusätzlicher Kosten für die Mieter sowie des enormen Verwaltungsaufwandes in den Gesundheitsämtern die Trinkwasser-Verordnung nochmals geändert.

Der Bundesrat hat am 12. Oktober unter anderem folgende gravierende Änderungen beschlossen: Die Pflicht zur Anzeige einer Großanlage entfällt und das Untersuchungsintervall wird auf drei Jahre verlängert. Die ersten Untersuchungen auf Legionellen müssen bis spätestens Ende 2013 erfolgen. Der Vermieter/die Hausverwaltung muss nur die Untersuchungsergebnisse dem Gesundheitsamt vorlegen, bei denen der technische Maßnahmenwert von 100 Legionellen in 100 ml Trinkwasser überschritten wird.

Ist dies der Fall, hat der Betreiber der Anlage weitere Untersuchungen zur Ursachenaufklärung durchzuführen und die Installation zu überprüfen. Die technischen Maßnahmen sind dem Gesundheitsamt mitzuteilen, so die Trinkwasser-Verordnung.

Sofern der Betreiber bei Überschreitungen nicht tätig wird, muss ihn das Gesundheitsamt hierzu auffordern und ggf. Maßnahmen anordnen.

Der Gesundheitsingenieur Holger Pfetzing, Telefon (05681) 775670 steht bei Fragen zur Verfügung. (red)