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Aufgaben der Kriegsopferfürsorge werden auf Landeswohlfahrtsverband übertragen

Schwalm-Eder. Der Hessische Landtag hat eine „Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge“ sowie zur „Änderung der Verordnung über die örtliche Zuständigkeit der für die Versorgung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten zuständigen Behörden“ beschlossen. Danach ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen, Hauptfürsorgestelle, nun alleiniger Träger der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Nebengesetzen. Bisher waren die Landkreise und kreisfreien Städte örtliche Träger der Kriegsopferfürsorge und führten diese Aufgaben durch. Landrat Frank-Martin Neupärtl kritisiert die Verlagerung der Zuständigkeit vom Kreis auf den Landeswohlfahrtsverband. Bereits bei der Anhörung zu der geplanten Gesetzesänderung hatte der Schwalm-Eder-Kreis seine Bedenken gegen eine Verlagerung der Aufgaben ausgesprochen.

Die Aufgaben der Kriegsopferfürsorge wurden bisher in der Sozialverwaltung des Kreises wahrgenommen. Das erforderliche Fachpersonal ist vorhanden. Bei den Aufgaben der Kriegsopferfürsorge handelt es sich überwiegend um Aufgaben, die auch sonst in der Sozialverwaltung wahrgenommen werden, nur nach anderen Rechtsvorschriften.

Bereits vor zwei Jahren hatte sich der Kreistag des Schwalm-Eder-Kreis mehrheitlich gegen eine Verlagerung der Zuständigkeit ausgesprochen. Damals ging es um die Frage, ob auf der Basis einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landeswohlfahrtsverband Hessen die Aufgaben auf den Landeswohlfahrtsverband übertragen werden. Auch die VdK-Kreisverbände im Schwalm-Eder-Kreis hatten Bedenken geäußert, so Landrat Neupärtl, da viele Beratungssuchende den Weg nach Kassel scheuen. Außerdem hätten die Ratsuchenden beim Kreis ihre bekannten Ansprechpartner und die Beratung erfolge wohnortnah. Der Kreistag habe den berechtigten Wünschen und Interessen der Sozialverbände entsprochen und deshalb einer Verlagerung der Aufgaben nicht zugestimmt.
Durch die jetzt beschlossene Gesetzesänderung ist der Kreis für diese Aufgaben nicht mehr zuständig. Die Aufgaben werden ab sofort allein vom Landeswohlfahrtsverband Hessen wahrgenommen.

In den nächsten Tagen werden Gespräche zwischen Vertretern des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen und der Sozialverwaltung des Kreises stattfinden, um eine reibungslose Abwicklung der Aufgaben- und Aktenverlagerung zu erreichen. (red)