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FWG empört über Besetzung des Wahlausschusses

Melsungen. Die FWG-Fraktion im Melsunger Stadtparlament ist empört über eine Entscheidung des besonderen Wahlleiters und Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Melsungen, Roland Schmidt, die FWG-Fraktion bei der Besetzung des Wahlausschusses nicht berücksichtigt zu haben. Schmidt habe die sechs nach dem Hessischen Kommunalwahlgesetz vorgesehenen Beisitzer des Wahlausschusses nach dem Berechnungsverfahren Hare-Niemeyer bestimmt, ohne jedoch auf die Möglichkeit einer angemessenen Beteiligung aller im Parlament vertretenen Parteien und Wählergruppen hinzuwirken, wie es § 5 Abs. 3 des Hess. Kommunalwahlgesetzes ausdrücklich vorsieht. Eine Absprache im Ältestenrat der Stadtverordnetenversammlung hätte womöglich dazu beigetragen, auch die FWG in diesem Ausschuss mit zu berücksichtigen. (red)



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