- SEK-News – Online-Zeitung für den Schwalm-Eder-Kreis - https://www.seknews.de -

Neubau von Mietwohnungen wird gefördert

Schwalm-Eder. Auch in diesem Jahr stellt das Land Hessen wieder Mittel für die Förderung des Neubaus von Mietwohnungen zur Verfügung. Wie Landrat Frank-Martin Neupärtl mitteilte, können Bauvorhaben ab sofort bei den Kommunen angemeldet werden. Die soziale Wohnraumförderung dient Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Vorrangig gefördert werden Maßnahmen mit einem möglichst niedrigen Energiebedarf, insbesondere Gebäude, die in Passivhausbauweise erstellt werden.

Förderfähig ist die Schaffung von Mietwohnungen durch Neubauten, Baumaßnahmen zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, durch die die Gebäude auf Dauer wieder zu  Wohnzwecken nutzbar gemacht werden, Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden, durch die unter wesentlichem Aufwand Wohnraum geschaffen wird oder Änderung von Wohnraum unter wesentlichem Bauaufwand zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse.

Wesentlich ist ein Bauaufwand dann, wenn mindestens ein Kostenaufwand in Höhe der Hälfte eines vergleichbaren Neubaus erreicht wird.

Der Darlehensgrundbetrag beträgt 750 Euro je m² förderungsfähiger Wohnfläche. Um den unterschiedlichen Grundstückskosten Rechnung zu tragen, wird der Darlehensgrundbetrag um den m²-Preis des Grundstücks (Verkehrswert, mindestens 150 Euro, höchstens 500 Euro je m²) erhöht. Wird eine rollstuhlgerechte Wohnung geschaffen, erhöht sich das Darlehen um 95 Euro je m² Wohnfläche.

Das Baudarlehen wird für die Dauer von 20 Jahren zu einem Festzinssatz von 0,9 Prozent p. a. gewährt. Die Tilgung beträgt ein Prozent jährlich.

Es wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von einem Prozent erhoben.

Die Bereitstellung von zinsgünstigen Baudarlehen des Landes setzt voraus, dass sich auch die Gemeinde oder der Gemeindeverband angemessen an der Finanzierung beteiligt, und zwar mit mindestens 10.000 Euro je Wohneinheit. Wird Wohnraum von Genossenschaften ausschließlich zur Vermietung an deren Mitglieder errichtet, kann auf eine kommunale Mitfinanzierung verzichtet werden; dass ein geeignetes Baugrundstück zur Verfügung steht; dass der Bauherr eine angemessene Eigenleistung von mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten erbringt.

Mit der Maßnahme darf vor der Darlehenszusage noch nicht begonnen worden sein.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben für eigene oder fremde Rechnung im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrschaft). Bauträger, die Wohnraum mit dem Ziel der Veräußerung errichten, sind nicht antragsberechtigt.

Anmeldungen von Bauvorhaben sind über die Kommune einzureichen, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Objekt befindet. Die Frist zur Vorlage der Anmeldungen endet am 15. März.

Nähere Informationen erteilt auch der Fachbereich Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises unter der Telefonnummer (05681) 775-472. (red)