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Förderprogramm für die Borkener Altstadt beschlossen

Borken. Ein attraktives Stadtbild ist nicht nur ein wesentliches, positives Standortmerkmal, sondern auch Rahmenbedingung für eine lebens- und liebenswerte Stadt. Aus diesem Grund haben die politisch Verantwortlichen der Kommune Ende 2012 ein Förderprogramm beschlossen, mit dem private Modernisierungs- und Umbaumaßnamen in der Altstadt von Borken bezuschusst werden. Das kommunale Förderprogramm wird mit Unterstützung des Zweckverbands Schwalm-Eder-West, dem neben Borken die Gemeinden Bad Zwesten, Jesberg, Neuental und Wabern angehören, im Rahmen von „Stadtumbau in Hessen“ durchgeführt. Es soll vor allem auch zur Bewältigung der Folgen des demografischen und des wirtschaftsstrukturellen Wandels dienen.

Die Zielsetzung des kommunalen Förderprogramms, so Bürgermeister Bernd Heßler, bestehen in der Sicherung und Stärkung der Gebäudenutzung in der Altstadt und in einer nachhaltigen Verbesserung des Wohnumfeldes. “Es sollen bauliche und städtebauliche Missstände beseitigt, vorhandener Leerstand reduziert und neuem Leerstand vorgebeugt werden. Damit soll eine Vitalisierung und Verbesserung des Stadtbildes in der Altstadt bewirkt werden,“ betont Bürgermeister Bernd Heßler.

Kriterien, Vorgaben
Förderfähig sind Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen, die aus baulicher und wirtschaftlicher Sicht erhaltenswert sind. Dazu zählen: Maßnahmen, die der Gebäudeerhaltung nachhaltig dienen, zum Beispiel Trockenlegung von Keller und Sockel, Erneuerung des Dachs, der Fassaden und der Installationen; Maßnahmen zur Modernisierung von Wohnungen, zum Beispiel Wärmeschutz, Einbau neuer Fenster, erstmaliger Einbau von Bädern und Zentralheizungen, Anbau neuer Balkone, Veränderung der Grundrisse zugunsten eines besseren Wohnungszuschnitts, Ausbau von Wohnungen, Umbauten zur Barrierefreiheit; Verbesserung oder Schaffung wohnungsbezogener Freiflächen, zum Beispiel Abriss von Gebäuden, Entsiegelung von Asphalt und Betonflächen, Schaffung von Grünflächen und Höfen; Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung von Ladenlokalen.

Kontakt
Das Förderprogramm ist für die Jahre 2013 bis 2018 angelegt. Die Zuwendungsempfänger erhalten von der Stadt Borken einen einmaligen Baukostenzuschuss von 20 Prozent der förderfähigen Baukosten, jedoch höchstens 10.000 Euro je Objekt. Förderberechtigt sind Grundeigentümer oder Erbbauberechtigte.

Für weitere Informationen steht Wilfried Völker, Telefon (05682) 808-155 im Borkener Rathaus zur Verfügung. (sb)