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Gedenken an NS-Euthanasieopfer

Schwalm-Eder. Der 27. Januar erinnert als nationaler und internationaler Gedenktag an die Opfer des Holocaust, des nationalsozialistischen Rassenwahns und des NS-Völkermordes. Neben der damaligen systematischen Verfolgung und Ermordung der in Deutschland lebenden Juden, Sinti und Roma fielen der organisierten Massenvernichtung jedoch auch psychisch kranke und behinderte Menschen zum Opfer. Heutige Schätzungen gehen von mindestens 250.000 ermordeten Kranken aus, die im Rahmen des NS-Euthanasieprogramms als „unwertes Leben“ getötet wurden.

Dabei war die Euthanasie keine zwangsläufige Erfindung des Nationalsozialismus. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts berieten Ärzte und Gesundheitspolitiker innerhalb und außerhalb Deutschlands über die Einleitung möglicher Maßnahmen zur „Gesundung des Volkskörpers“ über „Rassenhygiene“ und Eugenik (Vermehrung der positiven und Reduzierung von negativen Erbanlagen in der Bevölkerung). Schon zu dieser Zeit wurden die Zwangssterilisation und der „Gnadentod“ als mögliche Maßnahmen diskutiert.

Doch erst mit der sich verschärfenden Weltwirtschaftskrise in den 1930er Jahren und der später um sich greifenden nationalsozialistischen Ideologie sollte der Weg zur organisierten Vernichtung geebnet werden. Menschen mit Behinderungen galten nun als ökonomisch unrentable „Ballastexistenzen“, deren Fortpflanzung und Fortexistenz es zu verhindern galt.

Auf der Grundlage eines Gesetzes aus der Weimarer Republik konnten Menschen, die unter Schizophrenien, manisch-depressiven Erkrankungen, schwerem Alkoholismus und körperlichen oder geistigen Behinderungen litten, gegen ihren Willen sterilisiert werden.
Und auch Kirche und Diakonie pflegten ihre Position zur Zwangsterilisation. So existierte seit 1931 einen „Eugenischer Ausschuss“ der inneren Mission (dem obersten Gremium der Diakonie), der ab 1934 den Titel „Ständiger Ausschuss für Rassenhygiene und Rassenpflege“ trug. Diese Kommission tagte auf Initiative des Bevölkerungswissenschaftlers Hans Harmsen (1899 bis 1989) am 20. Mai 1931 im Hessischen Hephata (Treysa).

Zwar stellten sich die Teilnehmer klar gegen jede Form des Tötens von behinderten und kranken Menschen, in der „Treysaer Erklärung“ sprach man sich allerdings für die „religiös-sittlich als gerechtfertigt“ angesehene Sterilisierung „erbbiologisch schwer Belasteter“ aus. Wörtlich heißt es dort: „Träger erblicher Anlagen, die Ursache sozialer Minderwertigkeit und Fürsorge-Bedürftigkeit sind, sollten tunlichst von der Fortpflanzung ausgeschlossen werden.“ Und dieses Schicksal traf in den folgenden Jahren insgesamt rund 360.000 Kranke.

Ab dem Jahr 1939 plante das NS-Regime dann den als „euphemistische Euthanasie“ bezeichnete organisierte Massenmord. Promovierte Ärzte und Professoren übernahmen in ihrer Funktion als Neurologen und Psychiater die Leitung der sogenannten Aktion „T4“. Sie entschieden mit ihren zahlreichen Erfüllungsgehilfen über Leben und Tod von Menschen, die sie größtenteils nie zu Gesicht bekommen hatten. Aus dutzenden Heil- und Pflegeanstalten transportierte man nun abertausende Patienten über Zwischenstationen in zentrale Tötungsanstalten.

Hier spielten sich dieselben Verfahrensweisen wie in den heute bekannten Vernichtungslagern ab: Entkleidung und Inaugenscheinnahme der Kranken, Markierungen von Patienten mit Goldzähnen, massenhafte Vergasung in geschlossenen Kellerräumen, Herausbrechen des Zahngoldes und sofortige Einäscherung. Abschließend erhielten Angehörige schriftliche Mitteilungen über den „unerwarteten Tod“ des Betroffenen. Als Todesursache wurden „Schwindsucht“, „Herzmuskelschwäche“ oder andere Scheindiagnosen benannt.

Trotz aller Bemühungen der Geheimhaltung sickerten in der Folgezeit immer mehr Informationen in die Öffentlichkeit. Die Praxis des systematischen Tötens von Kranken wurde erst eingestellt, nachdem Angehörige von Patienten und Mitglieder der katholischen Kirche – unter anderem unter der Führung von Bischof Clemens August Graf von Galen – in Hitlers Reichskanzlei gegen dieses Vorgehen protestierten.

Zwar stoppte der Protest den systematisch organisierten Massenmord von Erwachsenen, die Tötung von Kindern wurde jedoch unvermindert fortgesetzt. Doch auch das Leiden der Erwachsenen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen war damit noch lange nicht beendet.

Nun ließen Ärzte und Pfleger Kranke gezielt verhungern oder tötete sie mit Schlafmitteln. Oft kam es auch zur Verlegung in Regionen, die häufig durch alliierte Flugzeuge bombardiert wurden. Die „Verpflegung“ der Patienten bestand dabei aus sogenannter „Hungerkost“, einer dauerhaften Versorgung mit fettfreien Nahrungsmitteln, die geeignet war, einen baldigen Tod herbeizuführen.
Von den sechs Deutschen Tötungsanstalten des Nationalsozialismus, erinnert heute unter anderem die Gedenkstätte auf dem Gelände der psychiatrischen Vitos Klinik im hessischen Hadamar bei Limburg an die unsäglichen Verbrechen, die hinter ihren Türen begangen worden ist. Zwar kam es im Wege der Nürnberger Prozesse zur Aburteilung einzelner Verantwortlicher, viele Ärzte und am Krankenmord beteiligte Handlanger wurden jedoch bis heute nicht für ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen oder nur sehr mild bestraft.

Hintergrund kurz gefasst:
Der 27. Januar ist der Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau durch die Rote Armee. Im Jahr 1996 erklärte der damalige Bundespräsident Roman Herzog den 27. Januar auch in der Bundesrepublik Deutschland zum nationalen Gedenktag für die Opfer des Holocaust, des nationalsozialistischen Rassenwahns und des Völkermordes. In seiner Proklamation führt Herzog aus: „Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken.“ (red)

Weitere Informationen: www.aerzteblatt.de/archiv/80147