- SEK-News – Online-Zeitung für den Schwalm-Eder-Kreis - https://www.seknews.de -

Neue Chance für dringliche Ortsumgehungen in Hessen

Minister Rentsch stellt Programm für kommunale Vorfinanzierung vor

Hessen. Die Landesregierung eröffnet neue Realisierungschancen für eine Reihe dringlicher Straßenbauvorhaben. Die Voraussetzungen hat der Landtag mit dem Haushaltsgesetz 2013 / 2014 geschaffen: „Das „Kommunale Interessenmodell II (KIM II) ist eine verbindliche Finanzierungsgrundlage für den Bau von Ortsumgehungen im Zuge von Landesstraßen aus dem Planungsprogramm von Hessen Mobil“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Florian Rentsch am Montag. Das an ein erfolgreiches Vorgängermodell aus den Jahren 2000 bis 2006 angelehnte Programm erlaubt es den jeweiligen Kommunen, Projekte vorzufinanzieren, für die im regulären Landesetat die Mittel fehlen. „Ohne Vorfinanzierung könnten diese Projekte nicht zeitnah umgesetzt werden“, erläuterte der Minister. Das Modell ermöglicht auch die Vorfinanzierung von Gemeinschaftsmaßnahmen im Zuge von Ortsdurchfahrten.

„Die Hessische Landesregierung hat die Mittel für die Landesstraßen im Doppelhaushalt 2013 / 2014 auf dem hohen Niveau von 100 Millionen Euro pro Jahr verstetigt“, sagte Rentsch. Wie der Minister erläuterte, wird diese Summe jedoch durch finanzielle Vorbelastungen, laufende Verpflichtungen und dringende Maßnahmen zur Erhaltung des 7000 Kilometer langen Landesstraßennetzes zum großen Teil ausgeschöpft. Weitere Erhöhungen des Landesstraßenbauetats zur Realisierung von Neu- und Ausbauvorhaben im Zuge von Landesstraßen sind aufgrund der Schuldenbremse des Landes derzeit nicht zu erwarten. Das schränkt den Spielraum für Neu- und Ausbauvorhaben erheblich ein.

Der Minister wies darauf hin, dass derzeit bereits sieben Ortsumgehungen an Landesstraßen im Bau sind, die aus dem regulären Etat finanziert werden. Sie summieren sich auf 60 Millionen Euro. „Das KIM II ist daher eine strategische Ergänzung der bestehenden Finanzierungsgrundlagen“, sagte Rentsch.

KIM II ist mit einem Volumen von 55 Millionen Euro ausgestattet. Vorgesehen dafür sind derzeit zwölf Ortsumgehungen aus dem Planungsprogramm von Hessen Mobil. Darüber hinaus stehen 10 Millionen Euro für die Vorfinanzierung von Gemeinschaftsmaßnahmen von Kommunen und Land zur Verfügung. Anstehende Erneuerungen von Abwasser- und Versorgungsleitungen können damit gleichzeitig mit erforderlichem Straßenbau durchgeführt werden. Kommunen, die auf das Angebot eingehen, werden die von ihnen vorfinanzierten Baukosten von 2020 an in zehn gleichen Jahresraten zurückerstattet.

Die vorgesehenen Ortsumgehungen sind:

L 3125 Ebsdorfergrund / Heskem (Kreis Marburg-Biedenkopf)
L 3220 Felsberg (Schwalm-Eder-Kreis)
L 3351 Friedberg (Hessen) / Fauerbach (Wetteraukreis)
L 3065 Seligenstadt, 3. Bauabschnitt (Kreis Offenbach)
L 3097 Pfungstadt / Eschollbrücken (Kreis Darmstadt-Dieburg)
L 3012 Trebur / Geinsheim (Kreis Groß-Gerau)
L 3191 Limeshain / Hainchen (Wetteraukreis)
L 3287 Hohenahr / Mudersbach (Lahn-Dill-Kreis)
L 1551 Dornburg / Langendernbach (Kreis Limburg-Weilburg)
L 3054 Weilmünster (Kreis Limburg-Weilburg)
L 3312 Breuna (Kreis Kassel)
L 3080 Breuna / Oberlistingen (Kreis Kassel)

Bei dem im Jahr 2000 begonnenen Vorgängerprogramm KIM I wurden Vorfinanzierungsverträge für 53 Maßnahmen über ein Volumen von 120 Millionen Euro abgeschlossen. Der Angebotsrahmen wurde damit fast vollständig ausgeschöpft. (red)