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Rudolph: Kinderförderungsgesetz ist Wählertäuschung

Schwalm-Eder. „Bei CDU und FDP in Hessen bleibt alles wie immer: Vor der Wahl verabschieden sie ein Gesetz und behaupten, dass damit eine Verbesserung für die Kinderbetreuung geschaffen werde. In Wahrheit handelt es sich aber um Wählertäuschung“, erklärt der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Günter Rudolph, MdL. Denn tatsächlich verschlechtere der von der CDU-FDP-Koalition im Hessischen Landtag vorgelegte Entwurf des sogenannten Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) die Qualität und die Finanzierungsbedingungen der Kinderbetreuung. Dies erinnere an die Mindeststandardverordnung, die vor der letzten Landtagswahl verabschiedet wurde. Dagegen hätten über 40 Kommunen erfolgreich geklagt. Die vorgesehene Einführung einer Pauschale pro Kind würde dazu führen, dass in Zukunft U3-Gruppen auf bis zu 16 Kinder und Gruppen im Kindergartenbereich auf bis zu 25 Kindern anwachsen würden. Dies bedeute einen erheblichen Qualitätsverlust und eine Verschlechterung des heutigen Standards in den Kommunen des Schwalm-Eder-Kreises, so Rudolph.

Die Möglichkeit, bis zu 20 Prozent der Personalstellen mit Nicht-Fachkräften zu besetzen, werde ebenfalls die Qualität mindern. Das werde den heutigen Anforderungen nicht gerecht und bedeute eine Entprofessionalisierung der pädagogischen Arbeit, notwendig sei dagegen eine Aufwertung des Erzieherinnen-Berufs. Die Quote für die Anrechnung von Ausfallzeiten durch Krankheit, Urlaub und Fortbildung sei mit 15 Prozent unrealistisch und damit viel zu gering.

„Das Thema Inklusion fällt völlig weg, weil die Integration von Kindern mit Förderbedarf beim personellen Bedarf und bei der Gruppengröße überhaupt nicht berücksichtigt wird“, erklärte Rudolph weiter.

Die Änderung der Stichtagsregelung zum jeweils 1. März sei ebenfalls ein Systemwechsel. Dadurch gehen den Kommunen Einnahmen verloren. Hinzu komme, dass das Land die freien Träger besser finanzieren wolle. Dies sei eine sachwidrige Ungleichbehandlung von freien und kommunalen Trägern. Für die Kommunen im Schwalm-Eder-Kreis bedeute dieses Gesetz einen gravierenden Rückschritt.

Rudolph fordert CDU und FDP auf, die Proteste der Erzieher und Elternbeiräte, der Liga und der Gewerkschaft Verdi ernst zu nehmen und den Gesetzesentwurf zurückzuziehen. Die SPD-Kreistagsfraktion werbe dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger die Unterschriftenaktionen der verschiedenen Institutionen mit ihrer Unterschrift unterstützen, um dabei mitzuhelfen, das Gesetz doch noch zu verhindern. (red)



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Ein Kommentar zu “Rudolph: Kinderförderungsgesetz ist Wählertäuschung”

  1. Entzieher

    Vielleicht hätte Herr Rudolph das vorher lesen sollen, bevor er hier Un- und Halbwahrheiten um sich wirft:

    http://www.epenportal.de/web/datapool/storage/files100140/Sonstige/20120124Gegenueberstellung_KifoeG1.pdf


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