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ASF: Kinderförderungsgesetz verschlechtert Qualität der frühkindlichen Bildung

Kassel. „Das von CDU und FDP vorgelegte Kinderförderungsgesetz wird der Bedeutung frühkindlicher Bildung in keiner Weise gerecht. Im Gegenteil – dieses Gesetz wird die Qualität von Bildung, Betreuung und Erziehung vermindern, ungleiche Voraussetzungen in Stadt und Land schaffen und viele kleine Träger in ihrer Existenz gefährden. Wer so mit einem der wichtigsten Zukunftsthemen unseres Landes umgeht, sollte möglichst schnell von der Regierungsverantwortung abgelöst werden“, stellte Monika Vaupel, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen Hessen-Nord (ASF) fest.

„Dieses Gesetz widerspricht in jeder Beziehung der aktuellen Diskussion über Bildungsstandards. Dieses Gesetz führt dazu, dass die Träger ihre Gruppen möglichst groß machen, um finanziell einigermaßen über die Runden zu kommen. Dieses Gesetz ermöglicht es, in erheblichem Umfang auf fachfremdes Personal zurückzugreifen und entprofessionalisiert damit die Arbeit in den Einrichtungen. Dieses Gesetz schadet deshalb unmittelbar den Interessen von Kindern und Eltern“, erklärte Monika Vaupel.

Die im Gesetz verankerten Zahlen über die Förderung seien politisch gesetzt. „Der Finanzminister hat diese Zahlen diktiert, sie spiegeln das wider, was diese Landesregierung bereit ist für Kinderbetreuung auszugeben“. Der Ansatzpunkt müsse aber sein, welche finanziellen Mittel für eine qualitätsorientierte frühkindliche Betreuung, Erziehung und Bildung erforderlich seien. Dem müssten dann entsprechende Landesmittel im Sinne einer fairen und zuverlässigen Lastenverteilung folgen. „Das alles ist unterblieben. Man setzt eine willkürliche Pauschale pro betreutes Kind fest und zwingt damit die Einrichtungen, den Betrieb nicht nach pädagogischen, sondern nach rein betriebswirtschaftlichen Kriterien auszurichten. Das Wohl des Kindes bleibt dabei schnell auf der Strecke“, kritisierte Monika Vaupel.

Monika Vaupel befürchtet eine Verschlechterung bei der Integration von Kindern mit besonderem Förderbedarf. „Das Gesetz sieht vor, dass Kinder mit Behinderungen bei der Größe der Gruppe und beim Fachkraftschlüssel nicht besonders berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass die Integration auch in einer Gruppe von 25 Kindern erfolgen müsste, was unmöglich ist und jeglichen fachlichen Standards widerspricht“.

Darüber hinaus beinhalte der Entwurf keinerlei Vorgaben zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. „Das sollen die Träger über die Rahmenvereinbarung Integrationsplatz mit der kommunalen Ebene aushandeln. Das wird nicht funktionieren, die Verhandlungen drohen zu scheitern. Außerdem muss das Land hier Standards setzen, wir wollen doch auch für Kinder mit besonderem Förderbedarf möglichst gleichwertige Bedingungen schaffen“, so Monika Vaupel.

Dass die Träger keine Planungssicherheit mehr haben werden, sei einer der größten Nachteile des Entwurfs. „Wir müssen dann damit umgehen, dass wir nur noch pro tatsächlich betreutem Kind gefördert werden. Das wird dazu führen, dass mehr Teilzeitkräfte eingesetzt und mehr befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Die Träger müssten ansonsten das volle finanzielle Risiko tragen, was gerade für kleine Träger völlig unmöglich ist“, stellte Monika Vaupel fest. Kleine Träger hätten nicht die Möglichkeit, Personal umzuschichten. „Wir befürchten, dass viele kleine Einrichtungen durch dieses Gesetz, wenn es denn Realität wird, vor dem Aus stehen.“

„Nach wie vor besteht ein gravierender Mangel an Erzieherinnen und Erziehern. Dennoch ist im vorgelegten Entwurf kein Anzeichen zu sehen, wie die Ausbildung oder die Praxisanleitung in den Einrichtungen funktionieren soll, geschweige denn, wer das finanzieren soll. Auch dies wird der einzelnen Einrichtung und den kommunalen oder freien Trägern überlassen“. Das Land stehle sich aus seiner Verantwortung. „Wir brauchen ein Gesetz, das Qualitätsmaßstäbe setzt und die frühe Bildung voranbringt. Das wollen nicht nur die Eltern für ihre Kinder, das brauche die Gesellschaft insgesamt, um Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Aber wir brauchen es auch, um den zukünftigen Fachkräftebedarf zu sichern. Diesen Ansprüchen wird der vorgelegte Entwurf absolut nicht gerecht“, so Monika Vaupel abschließend. (red)



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