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Gesplittete Abwassergebühr: CDU verlangt Akteneinsicht

Neukirchen. Die Bildung eines Akteneinsichtsausschusses nach § 50 der Hessischen Gemeindeordnung hat die CDU Fraktion Neukirchen beantragt. Der Ausschuss soll die Bearbeitung der Gebührenbescheide und der Veranlagung der Grundstücke im Bereich „gesplittete Abwassergebühr“ seitens der Stadtwerke Neukirchen überprüfen. Der CDU Fraktion lägen Informationen vor, nach denen es eine Vielzahl noch nicht abgeschlossener Vorgänge gäbe. Weiterhin soll es Grundstücke geben, die bisher überhaupt nicht erfasst und deren Eigentümer somit auch keine Abgabenbescheide erhalten hätten. Entsprechende Anfragen in der Betriebskommission seien seitens des Betriebsleiters der Stadtwerke wiederholt unvollständig und nicht den Tatsachen entsprechend beantwortet worden.Daher sieht es die CDU Fraktion als erforderlich an, diese Vorgänge durch einen extra gebildeten Ausschuss zu überprüfen.

„Wir wollen auch überprüfen lassen, ob die Gebührenerhöhung, die gegen die Stimmen der CDU Fraktion ab Januar 2013 beschlossen wurde, nicht auf falschen Grundlagen basiert“, erklärten die Fraktionsvorsitzende Veronika Backes und Stadtrat Jürgen Lepper in einer gemeinsamen Presseerklärung. (red)



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