Startseite

Ihre Werbung hier!

SEK-News ist die unabhängige Online-Zeitung für den Schwalm-Eder-Kreis. Täglich neu und kostenlos.

Schwalmstadt informiert über gesplittete Abwassergebühr

Schwalmstadt. Bisher ist in vielen Kommunen in Hessen noch die Abrechnung der Abwassergebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung durch eine einheitliche Gebühr nach dem so genannten Frischwassermaßstab üblich. Dabei wird unterstellt, dass die Menge des Abwassers, das der Gebührenzahler der öffentlichen Abwasserbeseitigung zuführt, etwa der Menge entspricht, die er an Frischwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung bezogen hat. In die Abwasserkanäle fließt jedoch nicht nur Wasser, das als Trinkwasser bezogen wurde, sondern auch Niederschlagswasser, das von Dächern und befestigten Flächen in das Kanalnetz gelangt.

Die Kosten der Beseitigung dieses Wassers werden bei dem einheitlichen Frischwassermaßstab ebenfalls nach der bezogenen Frischwassermenge verteilt. Damit spielt es für die Höhe der bisherigen Abwassergebühren keine Rolle, wie viel Niederschlagswasser tatsächlich vom einzelnen Grundstück eingeleitet wird. Die hierdurch entstehenden Kosten werden somit nicht verursachungsgerecht von der seitherigen Gebühr abgedeckt.

Die gesplittete Abwassergebühr sorgt hier für eine wirklichkeitsnähere Kostenverteilung. Die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung werden dabei wie bisher nach der Menge des bezogenen Frischwassers verteilt, die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung dagegen nach den versiegelten Flächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt. Versiegelte Flächen sind dabei im Wesentlichen Dächer und befestigte Verkehrs- und Hofflächen.

Die Abwassergebühr je m³ Frischwasserbezug wird geringer. Sie wird ergänzt durch eine Gebühr je m² befestigter Fläche, von der Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt und einer Grundgebühr je m² Grundstücksfläche. Durch die Aufteilung des Gebührenmaßstabs werden keine neuen Gebühren eingeführt. Die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers waren auch bisher schon in die Gebührensätze eingerechnet.

Warum wird die gesplittete Abwassergebühr eingeführt?
Mit Urteil vom 02.09.2009 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (HessVGH) den sogenannten Frischwassermaßstab als „Einheitsgebühr“ für unzulässig erklärt. Daher hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, die Erhebung der Abwassergebühren auf den gesplitteten Maßstab umzustellen. Die Einführung und Umsetzung der gesplitteten Abwassergebühr erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2013.

Der Ablauf des Verfahrens
Die Einführung gesplitteter Abwassergebühren setzte die Ermittlung aller versiegelten Grundstücksflächen im Stadtgebiet voraus. Hierzu wurden Luftbilder aufgenommen und anschließend digital ausgewertet. Um sicherzustellen, dass die erstellten Auswertungen korrekt sind, erhielten alle Grundstückseigentümer einen Fragebogen mit den Ergebnissen der Luftbildauswertung. Die Mitwirkung der Grundstückseigentümer war insbesondere für die Frage relevant, ob die Befestigungsarten (Beton, Pflaster, usw.) richtig festgestellt wurden und ob es befestigte Flächen gibt, von denen das Niederschlagswasser gar nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt oder mittels Zisterne auf dem Grundstück gesammelt und verwendet wird.

Die Stadt Schwalmstadt bot begleitend zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr verschiedene Informationsmöglichkeiten und Serviceleistungen an, die von den Grundstückseigentümern rege genutzt wurden.

Wie hoch ist die neue gesplittete Abwassergebühr?

Gebühr für Schmutzwasser:
Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück. Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 3,39 €/m³.

Gebühr für Niederschlagswasser:
Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt. Die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche wird unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit für die einzelnen Versiegelungsarten festgesetzt. Die Gebühr beträgt pro m² bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche 0,52 € jährlich.

Grundgebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung
Zur Deckung der Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers wird, neben der einleitungsabhängigen Gebühr, eine Grundgebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung erhoben. Als Grundstück für die Berechnung der Grundgebühr gilt ohne Rücksicht auf die Eintragung im Liegenschaftsregister oder im Grundbuch jeder zusammenhängende Grundstücksbesitz (auch Teilgrundstücke), der eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet.

Gebührenmaßstab ist die gesamte Grundstücksfläche des angeschlossenen Grundstückes bis zu einer Größe von maximal 1.500 m² je angeschlossenem Grundstück. Ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche des Grundstückes größer als 1.500 m², so ist diese maßgebend für die Festsetzung der Grundgebühr. Die Grundgebühr beträgt pro m² Grundstücksfläche 0,09 € jährlich.

Im Laufe des Frühjahres 2013 werden neue Vorausleistungsbescheide, in denen die Vorausleistungen für die Abwasserbeseitigung an die neuen Gebührensätze angepasst werden, versandt. (red)

 



Tags: ,


Ähnliche Beiträge

Bisher keine Kommentare


Einen Kommentar schreiben

© 2006-2024 SEK-News • Powered by WordPress & Web, PR & Marketing• Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS)Kommentare (RSS)ImpressumDatenschutzAGB