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Serie von 117 Einbruchsdiebstählen aufgeklärt

Schwalm-Eder. Nach mehrmonatiger Ermittlungsarbeit konnte eine bei der Polizeidirektion Schwalm-Eder eingerichtete Arbeitsgruppe, „AG Kubus“, 117 Einbruchsdiebstähle bzw. versuchte Einbrüche aufklären. Die nun aufgeklärten Straftaten wurden zwischen November 2010 und November 2012 begangen. Der überwiegende Teil der Tatorte befindet sich Schwalm-Eder-Kreis, vor allem im südlichen Kreisteil. Weitere Tatorte befinden sich im Landkreis Marburg-Biedenkopf und im Landkreis Kassel. Bei den betroffenen Tatörtlichkeiten handelt es sich vorwiegend um Vereinsheime, Gaststätten, Firmengebäude und Wohnhäuser. Der Wert der gestohlenen Güter beläuft sich auf über 50.000 Euro.

Um einiges höher beläuft sich die Summe des durch die Einbrüche entstandenen Sachschadens an Türen, Fenstern, Automaten, etc. Im Zuge der Ermittlungen wurden acht Tatverdächtige bekannt. Es handelt sich um acht Männer im Alter von 20 bis 26 Jahren aus dem Schwalm-Eder-Kreis, dem Landkreis Waldeck-Frankenberg und dem Vogelsbergkreis. Drei der genannten acht Beschuldigten befinden sich zurzeit aufgrund von Verurteilungen in anderer Sache in Haft.

Im Rahmen der Ermittlungsarbeit der AG Kubus wurde im Dezember 2012 die Tauchergruppe der Hessischen Bereitschaftspolizei aus Mühlheim am Main eingesetzt. Bei einem Tauchereinsatz in der Schwalm in Treysa wurden mehrere Gegenstände aufgefunden, welche die Täter nach Einbrüchen dort entsorgt hatten. Im Januar 2013 wurden im Rahmen des Ermittlungsverfahrens neun Wohnungen im Schwalm-Eder-Kreis, im Landkreis Waldeck-Frankenberg und im Vogelsbergkreis durchsucht. Bei diesen Durchsuchungen konnten vereinzelt noch aus Diebstählen stammende Gegenstände sowie weiteres Beweismaterial aufgefunden werden.

Das Strafermittlungsverfahren ist bei der Staatsanwaltschaft Marburg anhängig. Ermittelt wird wegen des Tatvorwurfs des Schweren Bandendiebstahls. Darüber hinaus konnte bei der Ermittlungsarbeit in diesem Tatkomplex eine Serie von 21 Aufbrüchen von Zigarettenautomaten aufgeklärt werden. Hinzu kommen, als Ausfluss aus diesem Verfahren, weitere Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, wegen Hehlerei, Kraftrad- und Fahrraddiebstähle. Die Ermittlungen hierzu dauern an. (ots)