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DGB-Jugend: Über 1.200 Jugendliche sind auf Hartz IV angewiesen

Schwalm-Eder. Im Schwalm-Eder-Kreis sind laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1.247 Jugendliche im Alter von 15 bis 24 Jahren auf Hartz IV angewiesen. Jugendarmut im Schwalm-Eder-Kreis ist keine gesellschaftliche Randerscheinung. 6,1 Prozent aller im Landkreis lebenden Jugendlichen sind direkt von Armut betroffen. „Diese jungen Menschen erfahren die gesellschaftliche Spaltung bereits in jungen Jahren, in dem sie in Verzicht aufwachsen und ein höheres Risiko für eine mehrfache Benachteiligung haben“, so André Schönewolf, Jugendbildungsreferent beim DGB in Nordhessen.

Die Hartz IV-Regelsätze sind in den letzten Jahren deutlich hinter der Preissteigerungsrate zurück geblieben und können auch für Jugendliche das gesellschaftliche Existenzminimum nicht sicher stellen. „Neben materieller Entbehrung erleben diese Jugendliche Arbeitslosigkeit und niedriges Erwerbseinkommen im Familienkontext sowie oftmals schlechtere Wohnverhältnisse und schlechtere Chancen im Ausbildungssystem und in der Arbeitswelt. Hinzu kommt, dass sich Einkommensarmut auch verstärkt negativ auf die Gesundheit auswirken kann“ so Schönewolf weiter.

Nur knapp ein Fünftel (19,8 Prozent) der auf Hartz IV angewiesenen Jugendlichen im Schwalm-Eder-Kreis ist arbeitslos gemeldet. Die überwiegende Mehrzahl der hilfebedürftigen Jugendlichen besucht noch die Schule, war in Ausbildung oder erwerbstätig.

Schönewolf fordert: „Um diesen Jugendlichen einen dauerhaften Ausstieg aus den prekären Lebensverhältnissen zu ermöglichen, hilft ein schlichtes Parken in beruflichen Warteschleifen oder die Zuweisung in Ein-Euro-Jobs nicht.“ Um die Spirale von Armut und Perspektivlosigkeit für viele Jugendliche zu durchbrechen, macht der DGB folgende Vorschläge:

In Stadtteilen mit hohem Anteil hilfebedürftiger Jugendlicher sollten – mit Unterstützung des Landes – die Investitionen in die soziale und bildungspolitische Infrastruktur ausgebaut werden. Zugleich benötigen leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler eine frühere und intensivere Unterstützung und zusätzliche Förderangebote.

Bei der Förderlandschaft für benachteiligte Jugendliche ist ein intransparenter Maßnahme-Dschungel entstanden, der für viele Jugendliche und ihren Eltern kaum durchdrungen werden kann. Um Armut und Ausbildungslosigkeit möglichst überwinden zu können, sollten die Beratungs- und Betreuungsangebote unter einem Dach gebündelt werden. So sollten die Abstimmungsprozesse zwischen Jugendamt und Jobcenter verbessert werden. Dringend verbessert werden sollte ebenso die Verständigung, soweit eine Ausbildung abgebrochen wird und Jugendlichen geeignete Alternativen und Anschlüsse eröffnet werden.

Jugendliche, die die Voraussetzungen für eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung mitbringen, dürfen nicht länger mit berufsvorbereitenden Maßnahmen abgespeist werden. Das Jobcenter sollte zugleich eine Initiative ergreifen, um Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine „zweite Chance“ auf Berufsausbildung zu eröffnen.

Darüber hinaus braucht es existenzsichernde Löhne, um Jugendliche selbst bzw. deren Eltern(-teile) längerfristig eine Überwindung der Hartz IV-Bedürftigkeit zu ermöglichen.

Möglichst vorbeugende arbeitsmarkt-, bildungs- und sozialpolitische Maßnahmen sind gefragt, die die unterschiedlichen Lebensumstände junger Menschen einschließen.

Im Herbst 2012 waren nach Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit in Hessen bereits 57 Prozent der hilfebedürftigen Jugendlichen im Alter zwischen 17 und 25 Jahren in den letzten beiden Jahren bereits mindestens 21 Monate auf Hartz IV angewiesen. Besonders gravierend ist aus gewerkschaftlicher Sicht die Armutserfahrung, wenn sich der Hilfebezug bereits in jungen Jahren verfestigt. (red)