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Erwerbstätige arbeiteten rund 4,5 Milliarden Stunden

Hessen. In Hessen wurden im Jahr 2012 von den rund 3,23 Millionen Erwerbstätigen 4,5 Milliarden Arbeitsstunden geleistet. Wie das Hessische Statistische Landesamt auf Basis neu berechneter Zahlen mitteilt, waren dies 9,4 Millionen Arbeitsstunden oder 0,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Dies ist der dritte Anstieg in Folge seit 2010. Bundesweit betrug der Anstieg 0,4 Prozent. Die Zuwachsrate der Zahl der geleisteten Arbeitsstunden lag in Hessen im Berichtsjahr 2012 gegenüber dem Vorjahr deutlich niedriger als diejenige der Erwerbstätigen (plus 1,1 Prozent). Ausschlaggebend für den schwächeren Anstieg der geleisteten Arbeitszeit waren der Abbau von Überstunden und die Reduzierung von Guthaben auf Arbeitszeitkonten. Auch der negative Kalendereffekt bremste den Anstieg der geleisteten Arbeitszeit.

Die Betrachtung nach Wirtschaftsbereichen zeigt im Jahresvergleich eine unterschiedliche Entwicklung: Rückgänge waren bei der Zahl der geleisteten Arbeitsstunden in der „Land- und Forstwirtschaft; Fischerei“ sowie im „Produzierenden Gewerbe ohne Baugewerbe“ zu verzeichnen. Die wichtigsten Dienstleistungsbereiche meldeten dagegen eine Zunahme der geleisteten Arbeitsstunden. Im Baugewerbe erhöhte sich die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden moderat um 0,2 Prozent.

Die durchschnittlich geleistete Jahresarbeitszeit je Erwerbstätigen betrug im Jahr 2012 rund 1396 Stunden. Gegenüber dem Vorjahr war dies ein Rückgang um 13 Stunden oder 0,9 Prozent; dieser ist auf den relativ stärkeren Aufbau der Erwerbstätigenzahl im Vergleich zu den geleisteten Arbeitsstunden zurückzuführen. Eine besonders starke Reduzierung der durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit je Erwerbstätigen gab es im Produzierenden Gewerbe ohne Bau (minus 2,1 Prozent), wobei der Rückgang im Teilbereich „Verarbeitendes Gewerbe“ mit 2,2 Prozent geringfügig stärker war. Im Baugewerbe nahm die Stundenzahl je Erwerbstätigen um 1,4 Prozent ab.

Relativ moderat verringerten sich die geleisteten Stundenzahlen je Erwerbstätigen in der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei sowie in den Dienstleistungsbereichen insgesamt (jeweils minus 0,6 Prozent).

Die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden wurde gegenüber der Veröffentlichung im Januar 2013 neu berechnet und die bisher veröffentlichten Ergebnisse für 2012 überarbeitet. Hierbei wurden alle zum jetzigen Berechnungszeitpunkt zusätzlich verfügbaren erwerbsstatistischen Quellen einbezogen. Darüber hinaus wurden die Ergebnisse zur Zahl der geleisteten Arbeitsstunden der Erwerbstätigen auf Landesebene für die Jahre 2000 bis 2007 überarbeitet (revidiert). Die Ergebnisse der Jahre 2008 bis 2011 blieben gegenüber der Veröffentlichung im Januar 2013 unverändert.

Bei den hier vorgelegten Zahlen, die auf dem Berechnungsstand des Statistischen Bundesamtes vom 19. Februar 2013 basieren, handelt es sich um Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder (AK ETR)“, dem alle Statistischen Landesämter, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag angehören.

(Das Arbeitsvolumen in Hessen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte, geringfügig Beschäftigte, Soldaten) oder als Selbstständiger bzw. als mithelfender Familienangehöriger innerhalb Hessens eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. Hingegen gehören die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden, beispielsweise wegen Jahresurlaub, Erziehungsurlaub, Feiertagen, Kurzarbeit oder krankheitsbedingter Abwesenheit nicht zum Arbeitsvolumen. Das Arbeitsvolumen entspricht somit der Anzahl der Stunden, die während des Bezugszeitraums – d. h. im Jahr – tatsächlich am Arbeitsplatz erbracht wurden.)

Die Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit und zum Arbeitsvolumen können auf der Homepage des AK ETR unter www.statistik-hessen.de/erwerbstaetigenrechnung abgerufen werden.

Das Arbeitsvolumen in Hessen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte, geringfügig Beschäftigte, Soldaten) oder als Selbstständiger bzw. als mithelfender Familienangehöriger innerhalb Hessens eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. Hingegen gehören die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden, beispielsweise wegen Jahresurlaub, Erziehungsurlaub, Feiertagen, Kurzarbeit oder krankheitsbedingter Abwesenheit nicht zum Arbeitsvolumen. Das Arbeitsvolumen entspricht somit der Anzahl der Stunden, die während des Bezugszeitraums – d. h. im Jahr – tatsächlich am Arbeitsplatz erbracht wurden. (red)