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Kreis fördert Seniorenfreizeiten

Landrat Frank-Martin Neupärtl. Foto: Archiv/nhSchwalm-Eder. Der Schwalm-Eder-Kreis bietet auch im Jahr 2013 in den kreiseigenen Freizeiteinrichtungen in Berchtesgaden und Westerland-Sylt Erholungsangebote für Senioren an. Landrat Frank-Martin Neupärtl freut sich, mitteilen zu können, dass der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Bezuschussung von Seniorenfreizeiten in Höhe von 6.500 Euro für das Haushaltsjahr 2013 zugestimmt hat.

Senioren, deren monatliches Einkommen unter der Einkommensgrenze gemäß § 85 Sozialgesetzbuch- Zwölftes Buch – liegt, können einen Zuschuss zu den Kosten der Erholungsfreizeit erhalten. Die Einkommensgrenze liegt derzeit bei 764 Euro für Alleinstehende und 1.030 Euro für Ehepaare zuzüglich der Unterkunftskosten.

Um an einer der vom Kreis angebotenen Seniorenfreizeiten teilnehmen zu können, müssen Selbstzahler das 55. Lebensjahr, Beihilfeempfänger das 60. Lebensjahr vollendet haben. Bei Ehepaaren ist es ausreichend, wenn einer der Ehegatten die Altersvoraussetzungen erfüllt. Die Zuschüsse können alle zwei Jahre und für maximal 14 Tage gewährt werden.

Kriegsbeschädigte und –hinterbliebene können leider nicht berücksichtigt werden, da diesem Personenkreis über die Hauptfürsorgestelle des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen andere Urlaubsmöglichkeiten eingeräumt werden.

Die Beantragung der Zuschüsse für die Seniorenfreizeiten kann im jeweiligen Bürgerbüro der Städte und Gemeinden vorgenommen werden.

Ansprechpersonen bei der Kreisverwaltung in Homberg für die Anmeldung zu einer Seniorenfreizeit sind Frau Kelm, Telefon (05681) 775-493, und Frau Breul, Telefon (05681) 775-492. Für Fragen und Informationen zur Bezuschussung einer Erholungsmaßnahme ist Frau Stöhr, Telefon (05681) 775-271 Ansprechpartnerin. (red)