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Selbst genutztes Wohneigentum wird weiterhin gefördert

Schwalm-Eder. Das Land Hessen stellt auch 2013 wieder Finanzierungsmittel zur Förderung des Erwerbs und des Neubaus von selbst genutztem Wohneigentum zur Verfügung, teilt Landrat Frank-Martin Neupärtl mit. Die Förderung erfolgt durch die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen. Die Darlehenshöhe beträgt beim Neubau (Hessen-Baudarlehen) sowie beim Kauf von Wohneigentum (Hessen Darlehen „Bestandserwerb“) bis zu 80.000 Euro. Die Gewährung beider Darlehen ist an gewisse Voraussetzungen gebunden. Unter anderem muss Eigenkapital von zehn Prozent der Gesamtkosten vorhanden sein. Fünf Prozent der Gesamtkosten müssen als Eigenleistung (Selbst- und Verwandtenhilfe) erbracht werden. Außerdem sind Wohnflächen- sowie Einkommensgrenzen einzuhalten.

Darüber hinaus muss nach Abzug aller Belastungen genügend Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhalts verbleiben. Die Belastung aus der Gesamtfinanzierung darf jedoch 25 Prozent des Gesamteinkommens nicht unterschreiten.

Die wichtigste Voraussetzung für beide Darlehen: Vor Bewilligung des Darlehens durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank darf mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen bzw. kein Kaufvertrag für das Bestandsobjekt abgeschlossen werden. Daher sollten sich Interessenten vor Baubeginn bzw. Abschluss des Kaufvertrages mit der kommunalen Wohnungsbauförderung in Verbindung setzen, so Landrat Frank-Martin Neupärtl.

Für Vorhaben im Schwalm-Eder-Kreis ist die zuständige Stelle der Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises – Fachbereich Wirtschaftsförderung -, Parkstraße 6, 34576 Homberg angegliedert. Dort können Anträge gestellt sowie die aktuellen Konditionen erfragt werden.

Die Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung sind unter den Telefonnummern (05681) 775-472 oder 775-476 sowie per E-Mail unter wohnungsbaufoerderung @schwalm-eder-kreis.de zu erreichen. (red)