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Bildungs- und Teilhabepaket wird gut angenommen

Schwalm-Eder. Für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien besteht seit 2011 ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, insbesondere wenn sie oder ihre Eltern Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten. Im Schwalm-Eder-Kreis werden aber auch für Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, entsprechende Leistungen gewährt. Erfreulich sei es, so Landrat Frank-Martin Neupärtl, dass bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes die Inanspruchnahme im Jahr 2012 gestiegen ist. 

Wurden 2011 insgesamt knapp 420.000 Euro durch die Sozialverwaltung und das Jobcenter bewilligt, liegt der Betrag im Jahr 2012 bei 610.000 Euro.

Gefördert wurden Kinder aus sozial schwachen Familien zum Beispiel bei Mittagessen in den Kindertagesstätten und Schulen, Schulfahrten, Lernförderung, soziale und kulturelle Teilhabe (Vereine), Schülerbeförderung und Schulbedarf. So erhielten zum Beispiel 1.900 Kinder eine Förderung aus dem Schulstartpaket. Hier erhalten die Schüler jeweils zum 1. August des Jahres 70 Euro und zum 1. Februar des Jahres 30 Euro  für die persönliche Schulausstattung (Hefte, Stifte, Zeichenpapier…).

Der Schwalm-Eder-Kreis hat in den vergangenen zwei Jahren intensiv auf die Fördermöglichkeiten des Teilhabe- und Bildungspaket hingewiesen, erläutert Neupärtl. Es fanden Informationsveranstaltungen für die Stadt- und Gemeindeverwaltung sowie Sozialverbände statt, die Schulleitungen wurden über die Möglichkeiten in der Schulleiterverammlung informiert und die Schulsozialrbeiter eingebunden. Die Information für die Sportvereine erfolgte durch die Sportpflege des Kreises. Hinweisplakate und Flyer gibt es in in den Eingangszonen des Jobcenters und der Sozialverwaltung. Darüber hinaus informieren die Mitarbeiter der Leistungsabteilungen bei Antragstellung über die Möglichkeiten des Paketes.

„Ich möchte, dass noch mehr Kinder und Jugendliche die Teilhabeangebote nutzen“, unterstreicht Landrat Frank-Martin Neupärtl. „Insbesondere die Mitgliedschaft in Vereinen als auch die Teilnahme am Musikunterricht und an Ferienfreizeiten könnte noch mehr in Anspruch genommen werden.  Auch die Lernförderung liegt mir besonders am Herzen. Es muss das Ziel sein, nicht nur bei akuter Versetzungsgefährdung Hilfen anbieten zu dürfen, sondern auch dann, wenn es um einen guten Schulabschluss geht, der es ermöglicht, von der Haupt – in die Realschule oder von der Realschule auf das Gymnasium zu wechseln. Ich teile die Auffassung des Präsidenten des Hessischen Landkreistages, Robert Fischbach (Landrat Marburg-Biedenkopf),dass es noch erheblichen Nachbesserungsbedarf von Seiten des Bundesgesetzgebers gibt, damit bürokratische Hemmnisse abgebaut werden und noch mehr Kinder und Jugendliche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket von uns gefördert werden können. “

Ansprechpersonen bei der Kreisverwaltung in Homberg sind Frau Hanse, Telefon (05681) 775-430, und Herr Kromer, Telefon (05681) 775-242. Zudem steht der Antrag sowie weitere Informationen als Download unter http://www.schwalm-eder-kreis.de zur Verfügung. (red)