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GL zu gesplitteten Abwassergebühren: Härtefälle berücksichtigen

Malsfeld. Durch die Einführung gesplitteter Abwassergebühren in Malsfeld sind einzelne Personen erheblich betroffen, wie die Gemeinschaftsliste Hochland-Fuldatal (GL) erklärt. Auf den inzwischen erlassenen neuen Gebührenbescheide der Gemeinde seien teilweise Steigerungen der reinen Abwassergebühr von 400 Prozent festzustellen. Wie der Ortsvorsteher und GL-Gemeindevertreter von Dagobertshausen Winfried Hucke berichtet, sind gerade die sozial Schwachen von der Änderung betroffen. Beispielhaft erwähnt Hucke einen Gebührenbescheid, welcher von 70 Euro im Jahr 2012 nun sprunghaft auf über 270 Euro in 2013 angestiegen sei.

Schon in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im November habe Hucke die Berücksichtigung von Härtefällen gefordert, was aber sowohl von den SPD-Vertretern als auch vom Gemeindevorstandsvorsitzenden abgelehnt worden sei.

Hucke: „Als gewählter Ortsvorsteher und Gemeindevertreter Malsfelds sehe ich mich in der Verantwortung, für berechtigte Interessen der Bürger einzutreten. Eine Steigerung von 400 Prozent bei der Abwassergebühr ist sozial ungerecht, wenn hiervon Bürger betroffen sind, welche am Existenzminimum leben. Hier müssen rechtliche Nachbesserungen erfolgen. Ich denke, dass mein Entwurf einer Härtefall-Satzung ein geeignetes Mittel ist, betroffenen Mitbürgern zu helfen und dem Gemeindevorstand Rechtssicherheit bei Härtefallentscheidungen zu geben. Als Einkommensgrenzen gelten die Beträge aus dem Sozialgesetzbuch, was für eine Genehmigung nachgewiesen werden muss. Ein wichtiger Punkt ist die Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Sie soll dem betroffenen Personenkreis Gelegenheit geben, eigenverantwortlich Maßnahmen zur Versickerung des Oberflächenwassers zu ergreifen. Auf keinen Fall will ich aber die ältere Generation mit großen, nicht mehr genutzten Grundstücksflächen, welche für den Aufbau der Gemeinde mit verantwortlich war, im Regen stehen lassen.“

Unterstützung erhält Hucke von seiner Fraktion. GL-Fraktionsvorsitzender Lothar Kothe und Fraktionsgeschäftsführer Edgar Janassek sehen auch die Notwendigkeit einer Härtefallregelung. Sie befürchten, dass Verkäufer von ehemalige landwirtschaftlichen Anwesen und Grundstücken mit größeren Dach- und Versiegelungsflächen zukünftig keinen Käufer mehr finden werden.

„Die Angst vor Leerständen und zukünfigtem Verfall nicht vermittelbarer Objekte in den Dörfern kann uns aber nicht einerlei sein“, so Kothe. „Wir müssen hier mit einer Vielzahl von Maßnahmen dem entgegenwirken.“ Der Antrag ist für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung gestellt worden. (red)