- SEK-News – Online-Zeitung für den Schwalm-Eder-Kreis - https://www.seknews.de -

Weniger Klagen bei den hessischen Sozialgerichten

Hessen. Im Jahr 2012 wurden bei den hessischen Sozialgerichten 20.800 Klagen neu eingereicht. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren das knapp elf Prozent weniger als im Rekordjahr 2011 (23.362). Maßgeblich für den Rückgang im vergangenen Jahr war eine starke Abnahme der Rentenversicherungsklagen (minus 1.035), der Streitigkeiten um Hartz-IV-Ansprüche (minus 521) und der Krankenversicherungsklagen (minus 346). Die Zahl der im Berichtsjahr erledigten Klageverfahren nahm im Vergleich zum Vorjahr um rund 2.100 auf 21.300 ab. Somit gab es im vergangenen Jahr knapp 500 mehr erledigte als neu eingereichte Klagen, sodass am Jahresende 2012 rund 26.800 Verfahren (2011: 27.253) unerledigt blieben.

Die meisten der neu eingereichten Klagen — gut jede vierte — betrafen Ansprüche aus Hartz-IV (SGB II). An zweiter und dritter Stelle rangierten Streitigkeiten um die Kranken- und Rentenversicherung (17,6 bzw. 16,1 Prozent) vor den Klagen zur Feststellung einer Behinderung (13,9 Prozent). Auch um Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit (8,0 Prozent) und um Leistungen der Unfallversicherung (6,0 Prozent) wurde relativ häufig gestritten.

Von den im Jahr 2012 erledigten Verfahren (21.303) endeten gut 37 Prozent durch Zurücknahme der Klage, knapp zwölf Prozent durch gerichtlichen Vergleich und jeweils rund elf Prozent durch angenommenes Anerkenntnis und Endurteil. Mit einer übereinstimmenden Erledigungserklärung wurden neun Prozent der Klagen abgeschlossen und knapp acht Prozent durch einen Instanz beendenden Gerichtsbescheid. Die restlichen gut zwölf Prozent der Verfahren endeten auf andere Weise, meist durch Unterbrechung, Ruhen oder Aussetzung (7,2 Prozent).

Knapp 54 Prozent der im Jahr 2012 erledigten Verfahren wurden innerhalb eines Jahres abgeschlossen, darunter gut 17 Prozent innerhalb von drei Monaten. Gut 25 Prozent der Klagen hatten eine Verfahrensdauer von eins bis zu zwei Jahren, knapp 21 Prozent waren erst nach zwei Jahren oder später abgeschlossen, darunter gut zwei Prozent mit einer Verfahrensdauer von mehr als vier Jahren. (red)