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Kreis fördert Anbieter von sozialen Hilfen

Schwalm-Eder. Seit neun Jahren ist der Schwalm-Eder-Kreis für die Verteilung und Auszahlung der vom Land Hessen und dem Landeswohlfahrtsverband zur Verfügung gestellten Mittel für die Förderung der sozialen Hilfen zuständig. Landrat Frank-Martin Neupärtl teilt hierzu mit, dass durch eine Rahmenvereinbarung die kommunale Planungs- und Handlungsfähigkeit gestärkt und damit die Grundlagen für eine bedarfsgerechte Versorgung geschaffen wurden. Für 2013 stehen insgesamt 223.750 Euro an Landesmitteln und 140.100 Euro aus Mitteln des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen zur Verfügung. Den größten finanziellen Anteil übernimmt jedoch der Schwalm-Eder-Kreis selbst mit insgesamt 685.000 Euro.

Der Landrat erklärt weiter, dass der Kreisausschuss die Förderung folgender Anbieter sozialer Hilfen beschlossen hat: Arbeitskreis Gemeindenahe Gesundheitsversorgung (AKGG) (Melsungen), Hessisches Diakoniezentrum Hephata (Schwalmstadt), Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Schwalm-Eder –AWO- (Homberg), Betreuungsverein Schwalm und Eder (Schwalmstadt), Diakonisches Werk im Schwalm-Eder-Kreis (Homberg), Kontakt- und Beratungsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) des Psychosozialen Zentrums (Homberg), Jugend- und Drogenberatungsstelle  sowie Fachstelle für Suchtprävention (Homberg).

Bürgernahe und kompetente Hilfen in sozialen Problemlagen und Konfliktsituationen sowie Prävention sind grundlegende Beiträge zum Erhalt einer guten sozialen Infrastruktur im Kreis.

Die regionalen Dienstleistungen gehen von der Pädagogischen Frühförderung über die die Offenen Hilfen/Familienentlastende Dienste, Frauenhaus, Betreuungen, Jugend- und Drogenberatung, Suchtberatung, Selbsthilfegruppen bis hin zur Unterstützung des Projektes „EinLaden“ in Homberg. Durch die öffentlichen Fördergelder können die Bürger des Schwalm-Eder-Kreises diese Beratungs- und Hilfeleistungen kostenfrei in Anspruch nehmen.

Die jährlich neu abzuschließenden Verträge werden die Träger in den nächsten Tagen erreichen. Landrat Neupärtl freut sich, dass durch die effektive Steuerung der vorhandenen Mittel eine bedarfsgerechte und wirksame Versorgung im Kreis weiterhin sichergestellt ist. (red)



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