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Rudolph: Gerichtshof-Urteil gut für kommunale Familie

Günter Rudolph, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion. Foto: Archiv/nhSchwalm-Eder. Die SPD-Kreistagsfraktion Schwalm-Eder begrüßt das gestrige Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofes zur mangelnden Finanzausstattung der Kommunen durch das Land Hessen. „Dieses Urteil ist ein Segen für unsere Städte und Gemeinden und ein eindeutiger Sieg für die kommunale Selbstverwaltung. Das Land Hessen darf die Finanzausstattung der hessischen Kommunen nicht willkürlich beeinträchtigen.“, so der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Günter Rudolph (MdL).

„Das Urteil bestätigt außerdem unsere Auffassung, dass die Kommunen im Land Hessen finanziell schlecht ausgestattet sind. Diese Situation wurde durch die 2011 beschlossene Entnahme von 340 Millionen Euro aus dem Kommunalen Finanzausgleich durch die schwarzgelbe Landesregierung noch drastisch verschärft. Deshalb ist es eine gute Entscheidung für die hessischen Kommunen, dass diese Kürzungen, einschließlich der sogenannten Kompensationsumlage, für verfassungswidrig erklärt wurden und zurückgenommen werden müssen“, so Rudolph weiter.

In vielen Kommunen sei durch die Kürzungen die sowieso schon prekäre finanzielle Situation noch weiter verschärft worden. Darüber hinaus leideten „alle kommunalen Haushalte unter ständig steigenden Pflichtausgaben und der Berliner Steuerpolitik“. Wenn sich in der Systematik der Kommunalfinanzierung nichts ändere, bestehe die Gefahr, dass die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden ernsthaft und irreparabel gefährdet würden.

„Unsere Kommunen sind für unsere Gesellschaft sehr wichtig, denn hier erleben die Menschen tagtäglich, ob die Daseinsvorsorge funktioniert. Deshalb muss bei der Überarbeitung und Nachbesserung des Gesetzes bis 2015 zwingend eine bessere finanzielle Ausstattung der Landkreise und Kommunen herauskommen“, so Rudolph abschließend. (red)