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Ausbau der Windenergie: GrimmHeimat nimmt Stellung

Nordhessen. Der Tourismusbeirat der GrimmHeimat NordHessen hat in seiner Sitzung vom 23. April den Entwurf des Teilregionalplans Energie Nordhessen diskutiert und nimmt zu den vorgestellten Planungen wie folgt Stellung:

Der Tourismusbeirat begrüßt grundsätzlich die Energiewende mit dem geordneten Ausstieg aus der Atomkraft und der sukzessiven Abkehr von der Verwendung fossiler Brennstoffe zur Energieerzeugung. Er erkennt die Entscheidungen an, bei der Erarbeitung des Teilregionalplans sensible Gebiete im Hinblick auf den Schutz von Landschaft und Wasser sowie Siedlungsgebieten zu berücksichtigen. Dabei vermisst der Tourismusbeirat jedoch die Belange des Tourismus in den aktuellen Planungen.

Die Bedeutung landschaftsbezogener Erholungsformen ist bei der Positionierung der nordhessischen Region von grundlegender Bedeutung. Das Tourismusaufkommen in der Destination GrimmHeimat NordHessen beläuft pro Jahr auf rund 7,4 Millionen Übernachtungen, die zu etwa 85 Prozent direkt im Zusammenhang mit Landschaftserleben und touristischen Aktivitäten im ländlichen Raum stehen. Hinzu kommen zirka 50 Millionen Tagesgäste. Jährlich verzeichnet die Destination einen Gesamtumsatz von rund drei Milliarden Euro und eine Wertschöpfung von zirka einer Millarde. Das höchste Gut der Erholungslandschaft ist die Landschaft selbst, ihre Eigenheit, Unverwechselbarkeit, Artenvielfalt und Natürlichkeit.

Bei allen geplanten Maßnahmen müssen die Chancen, die sich aus dem Kapital einer intakten Natur und Landschaft für einen umwelt- und naturverträglichen Tourismus ergeben gewahrt werden. Die touristischen Aspekte des Landschaftsschutzes müssen bei der Planung von Anlagen zur Erzeugung konventioneller und regenerativer Energien berücksichtigt werden. Diese Anlagen sowie die Speichertechnologien müssen umwelt-, natur- und landschaftsverträglich positioniert und gestaltet werden.

Gerade in der tourismusstärksten hessischen Destination, der GrimmHeimat NordHessen, muss beachtet werden, dass die bisherigen beziehungsweise potentiellen Urlauber auf Veränderungen im Landschaftsbild zum Beispiel durch die Zunahme von Windrädern reagieren.

Eine im November 2012 im Auftrag des Bundesverbandes Deutsche Mittelgebirge e. V. durchgeführte repräsentative Panelbefragung bei Bundesbürgern im Alter von 18 bis 65 Jahren hat ergeben, dass 31 Prozent der Befragten weiteren Windrädern in den Urlaubsgebieten der Mittelgebirge kritisch bis ablehnend gegenüberstehen. 22 Prozent der Mittelgebirgsurlauber der letzten fünf Jahre sowie der potenziellen Mittelgebirgsurlauber der nächsten drei Jahre würden sich sogar klar gegen einen Urlaub im Mittelgebirge entscheiden, wenn dort Windenergieanlagen entstehen. Ähnliche Ergebnisse erbrachten auch eine Besucherbefragung zur Akzeptanz von Windkraftanlagen in der Eifel.

Gerade entlang der prädikatisierten Weitwanderwege sowie in den traditionellen Erholungsräumen wie den Naturparken, dem Nationalpark und dem Reinhardswald sollte darauf geachtet werden, dass ein weiter Abstand bei der Errichtung von Windenergieanlagen eingehalten wird und dass gerade an Aussichtspunkten keine Sichtbeziehungen beeinträchtigt werden. Darüber hinaus hält der Tourismusbeirat es für sinnvoll, weiträumige Landschaften von technischer Überformung frei zu halten und als visuelle und akustische Ruheinseln zu schützen.

Für die genannten Regionen sollten daher folgende Aspekte Berücksichtigung finden:
– Kernzonen: Gebiete mit besonders vielen und schützenswerten Pflanzen und Tieren sind freizuhalten.
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–  Der Bündelung von Anlagen ist der Vorrang vor der „Verspargelung“ der Landschaft zu geben. Das heißt wenigen größeren Windparks ist der Vorrang gegenüber vielen kleineren Vorrangflächen einzuräumen. Das charakteristische Landschaftsbild und die Erholungseignung dürfen durch die Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
– Einzelanlagen sind generell zu vermeiden.
– Repowering: Die Erhöhung der Stromausbeute durch Repowering ist gegenüber der Neuausweisung weiterer Flächen zu favorisieren.
– Erschließung: Standorte, die bereits über eine Erschließung (Straßen und Stromgräben) verfügen, sind gegenüber neuen Standorten zu bevorzugen.
Bei allen Vorrangflächen sollten die o. a. genannten Punkte in die Abwägung mit einfließen. Die Tourismusakteure werden sich auf örtlicher Ebene mit den Vertretern der kommunalen Gebietskörperschaften abstimmen, um sensible Gebiete unter den ausgewiesenen Vorrangflächen im Hinblick auf die touristischen Belange zu prüfen um ggfls. alternative Flächen in den Planungen zu berücksichtigen. (red)