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Kreis erklärt Beitritt zur Verwaltungsvereinbarung

Schwalm-Eder. Nach Mitteilung von Landrat Frank-Martin Neupärtl hat der Kreisausschuss den Beitritt zu einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Hessen beschlossen. „Durch die Änderung des Sozialgesetzbuchs XII zum 1. Januar sind die Träger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Landesrecht zu bestimmen. Erforderlich werden auch durch den Wegfall der bisherigen bundesgesetzlichen Regelungen landesrechtliche Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit.  Nach den neuen Änderungen erstattet der Bund den Ländern mehr als die Hälfte der Nettoausgaben für Geldleistungen. Insoweit wird die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Artikel 104a des Grundgesetzes als Bundesauftragsverwaltung durchgeführt“, so Landrat Neupärtl.

Daraus ergibt sich, dass die Aufgaben durch den Sozialhilfeträger nicht mehr als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden können, sondern es sich um Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung handeln wird. Entsprechend der vorgesehenen Übergangsregelung waren für das Jahr 2013 Regelungen zum Mittelabruf, zur Vorlage von Nachweisen und zur Erfüllung von Prüfpflichten zu treffen.

Da die erforderlichen Anpassungen im Hessischen Ausführungsgesetz zum SGB XII nicht rechtzeitig erfolgen konnten, bedurfte es übergangsweise einer Verwaltungsvereinbarung. Die Vereinbarung wird zwischen dem Hessischen Sozialministerium, den Landkreisen als örtliche Träger der Sozialhilfe – vertreten durch den Hessischen Landkreistag -, den kreisfreien Städten als örtliche Träger der Sozialhilfe  – vertreten durch den Hessischen Städtetag – und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen als überörtlichem Träger der Sozialhilfe geschlossen.

Die hessischen Landkreise erklären gegenüber dem Hessischen Landkreistag ihren Beitritt.  Ein Entwurf zur Änderung des HAG/SGB XII soll schnellst möglich in den Hessischen Landtag eingebracht werden. (red)