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Neupärtl: Entzug von 360 Millionen Euro jährlich ist rechtswidrig

Landrat Frank-Martin Neupärtl. Foto: Archiv/nhSchwalm-Eder. Mit Urteil vom 21. Mai hat der Hessische Staatsgerichtshof festgestellt, dass das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011 in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist. „Dieses Urteil ist nicht nur ein Erfolg für die Stadt Alsfeld, sondern auch für die kommunale Familie in Hessen! Auch die vom Hessischen Landkreistag geführten Klageverfahren der drei Landkreise Bergstraße, Waldeck-Frankenberg und Werra-Meissner wurden damit bestätigt: Das Land Hessen darf die Finanzausstattung der hessischen Kommunen nicht willkürlich kürzen“, so bewerten der hessische Landkreistag (HLT) und Landrat Frank-Martin Neupärtl die Entwicklung des Hessischen Staatsgerichtshofs.

Der Staatsgerichtshof hat in seinem Urteil festgestellt, dass die Landesregierung den Kommunen eine angemessene Finanzausstattung zukommen lassen muss. Hierzu müsse der Finanzbedarf der Kommunen ermittelt werden. Dies habe die Landesregierung bei der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2011 und dem darin erfolgten jährlichen Entzug von zirka 360 Millionen Euro nicht getan.

„Bei einem sorgfältig ermittelten Finanzbedarf wird das Land feststellen, dass die Kommunen in Hessen dramatisch unterfinanziert sind und eine bessere Finanzierung benötigen“, so Neupärtl.

Schnelle Lösung gefordert
Der HLT hat inzwischen die Landesregierung aufgefordert, nun nicht die vom Staatsgerichtshof gesetzte Frist bis zum 31. Dezember 2015 für eine neue gesetzliche Regelung auszunutzen, sondern schnellstmöglich, noch in diesem Jahr, eine kommunalfreundliche Regelung zu finden. (red)



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