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Gemeinnützige Vereine und Steuern: Vortrag in Homberg

Staatssekretär Horst Westerfeld: „Hessen hat eine starke Ehrenamtskultur“

Homberg. „Wir können stolz darauf sein, dass sich so viele Menschen in unserem Land uneigennützig für ihre Mitbürger einsetzen. Ehrenamtliches Engagement in seinen vielfältigen Formen ist eine enorme Bereicherung für unsere Gesellschaft“, sagte Horst Westerfeld, Staatssekretär im Hessischen Finanzministerium und Bevollmächtigter für E-Government und Informationstechnologie des Landes, heute zum Auftakt der Veranstaltung „Gemeinnützige Vereine und Steuern“ in Homberg.  Ziel der Vortragsreihe „Gemeinnützige Vereine und Steuern“ sei es, ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger mit den steuerlichen Regelungen für wohltätige Vereine vertraut zu machen, erklärte der Staatssekretär.  „Hessen liegt im Vergleich der Bundesländer weit vorne, was die ehrenamtliche Arbeit betrifft“, betonte Westerfeld. „Gerne möchte ich die heutige Veranstaltung deshalb auch dazu zu nutzen, Ihnen als gemeinnützig engagierten Mitbürgern zu danken. Wir werden Sie heute ausführlich über Fragen der Gemeinnützigkeit und die daran anknüpfende  steuerrechtliche Ausgestaltung aufklären“, sagte er an das Publikum gewandt.

Der Staatssekretär fügte hinzu, dass die Veranstaltungsreihe stets eine gute Resonanz erfahre, deshalb sei sie inzwischen grundlegender Baustein in der Informationsstrategie der hessischen Finanzverwaltung. „Der Landesregierung geht es darum, optimale Rahmenbedingungen für die hessischen Vereine zu schaffen. Durch Information und Dialog lassen sich viele Probleme im Bereich des Steuerrechts vermeiden“, sagte Westerfeld. Der Hessische Finanzminister ist Schirmherr der seit vielen Jahren veranstalteten Vortragsreihe ‚Gemeinnützige Vereine und Steuern‘.

Rund zwei Millionen Freiwillige setzen sich in ganz Hessen für die Gemeinschaft ein. Besonders erfreulich ist daher, dass durch eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts klare Vorteile für Vereine und gemeinnützige Organisationen erreicht wurden. Das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ regelt das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht großzügiger und unterstützt Spender, Stiftungen, Vereine, Übungsleiter und die Spendenbereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern.
Unter anderem wurde die Übungsleiterpauschale auf 2.400 Euro erhöht, die Zweckbetriebsgrenze bei Sportvereinen von 35.000 auf 45.000 Euro angehoben,, eine steuerfreie Pauschale für alle Verantwortungsträger in Vereinen in Höhe von 720 Euro eingeführt.

Markus Exner, der verantwortliche Mitarbeiter im Finanzministerium, sowie der Vorsteher des Finanzamts Homberg, Thomas Hesse, führten durch die Veranstaltung. Exner wies besonders auf den „Steuerwegweiser für Gemeinnützige Vereine und Übungsleiter/innen“ hin, dessen 35. Auflage derzeit vom Hessischen Ministerium der Finanzen überarbeitet und in diesem Monat erscheinen wird.

Der „Steuerwegweiser“ wird bei den Veranstaltungen und über die Finanzämter ausgegeben. Aktuelle Hinweise findet man über die Internetseite des Hessischen Ministeriums der Finanzen: www.hmdf.hessen.de. Weitere Informationen stehen auf der Landesseite www.gemeinsam-aktiv.de den Ehrenamtlichen zur Verfügung. (red)



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